Grundlagenteil siehe
Fachberater für Finanzdienstleistungen
Damit ein reibungsloser organisatorischer Ablauf der Prüfung erfolgen kann, bitte die Prüfung der Zulassung zur Fortbildungsprüfung möglichst vor Beginn des Lehrgangs, spätestens zum 01.05. (Herbstprüfung) oder zum 01.11. (Frühjahrsprüfung) beantragen. Reichen Sie den Antrag bitte nur im Original ein, die Nachweise über abgeschlossene Ausbildung und Berufspraxis sind in Kopie beizulegen. Faxe und eingescannte Anträge werden nicht bearbeitet! Gemäß § 5 (8) kann der Prüfungsteilnehmer ein Prüfungsfach (Betriebliche Altersversorgung und/oder Geschlossene Fonds) auswählen. Das gewählte Fach ist vom Prüfungsteilnehmer bei der Anmeldung zur Prüfung anzugeben. Der Prüfungsteilnehmer kann sich auch in beiden Wahlprüfungsfächern prüfen lassen.
| 2. Halbjahr 2012 | 1. Halbjahr 2013 | 2. Halbjahr 2013 |
Anmeldeschluss (Einreichung der verbindlichen Anmeldung) | 01.06.2012 | 01.12.2012 | 01.06.2013 |
Vertiefungsteil: -Führung und Organisation -Baufinanzierung -Wahlfach: Betriebliche Altersversorgung | 17. September 2012 | 14. Februar 2013 | 16. September 2013 |
-Versicherungsprodukte für freie Berufe und Gewerbetreibende -Finanzierungsprodukte für Berufe und Gewerbetreibende -Wahlfach: Geschlossene Fonds | 18. September 2012 | 15. Februar 2013 | 17. September 2013 |
Mündliche Ergänzungsprüfung | ca. November 2012 | ca. April 2013 | ca. November 2013 |
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Bankkaufmann, Versicherungskaufmann oder Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis im Sinne des Satzes 1 muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum Fachwirt für Finanzberatung dienlich sind; sie muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum Bereich der Finanzdienstleistungen aufweisen.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungsgebühren:
Bearbeitungsgebühr: 50,00 Euro
Prüfungsgebühr: 400,00 Euro
Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.
Vorbereitungslehrgänge:
Hinweise auf Vorbereitungsträger finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern, und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.