AUS- UND WEITERBILDUNG
Fachwirt/in für Versicherungen und Finanzen, Geprüfte/r
| 1. Halbj. 2012 | 2. Halbj. 2012 | 1. Halbj. 2013 | 2. Halbj. 2013 | 1. Halbj. 2014 |
| Anmeldeschluss | 01.11.2011 | 01.05.2012 | 01.11.2012 | 01.05.2013 | 01.11.2013 |
Prüfungsteil A - Steuerung und Führung im Unternehmen - Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten für Privatkunden | 19.04.2012 | 04.10.2012 | 17.04.2013 | 02.10.2013 | 02.04.2014 |
Prüfungsteil B - Personalführung, Qualifizierung und Kommunikation Produktmanagement (1 aus 6) - Sachversicherungen für private und gewerbliche Kunden - Vermögensversicherungen für private und gewerbliche Kunden - Lebensversicherungen und Betriebliche Altersvorsorge - Kranken- und Unfallversicherungen -Rückversicherungen - Finanzdienstleistungen für Privat- und Gewerbekunden Betriebliche Kernprozesse (1 aus 3) - Vertriebsmanagement - Risikomanagement - Schaden- und Leistungsmanagement
| 26.04.2012 | 10.10.2012 | 24.04.2013 | 09.10.2013 | 09.04.2014 |
Mündliche Prüfung Erster Teil - Gesprächssimulation und anschließendes Fachgespräch - Präsentation Zweiter Teil - Fachgespräch | wird noch bekannt gegeben | wird noch bekannt gegeben | wird noch bekannt gegeben | wird noch bekannt gegeben | wird noch bekannt gegeben |
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Versicherungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.
(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungsgebühren:
Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- und Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.
Vorbereitungslehrgänge:
Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern, und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.
© Ulrich Perrey
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