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Illustration

AUS- UND WEITERBILDUNG

Fachwirt/in für Versicherungen und Finanzen, Geprüfte/r

1. Halbj. 2012

2. Halbj. 20121. Halbj. 20132. Halbj. 20131. Halbj. 2014
Anmeldeschluss01.11.201101.05.201201.11.201201.05.201301.11.2013
Prüfungsteil A
- Steuerung und Führung im Unternehmen
- Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten für Privatkunden
19.04.201204.10.201217.04.201302.10.201302.04.2014
Prüfungsteil B
- Personalführung, Qualifizierung und Kommunikation
Produktmanagement
(1 aus 6)
- Sachversicherungen für private und gewerbliche Kunden
- Vermögensversicherungen für private und gewerbliche Kunden
- Lebensversicherungen und Betriebliche Altersvorsorge
- Kranken- und Unfallversicherungen
-Rückversicherungen
- Finanzdienstleistungen für Privat- und Gewerbekunden
Betriebliche Kernprozesse
(1 aus 3)
- Vertriebsmanagement
- Risikomanagement
- Schaden- und Leistungsmanagement

26.04.201210.10.201224.04.201309.10.201309.04.2014
Mündliche Prüfung
Erster Teil
- Gesprächssimulation und anschließendes Fachgespräch
- Präsentation
Zweiter Teil
- Fachgespräch
wird noch bekannt gegebenwird noch bekannt gegebenwird noch bekannt gegebenwird noch bekannt gegebenwird noch bekannt gegeben


§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Versicherungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.

(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.

(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Prüfungsgebühren:
Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- und Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.

Vorbereitungslehrgänge:
Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern, und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.

DOKUMENT-NR. 59339

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