| Damit ein reibungsloser organisatorischer Ablauf der Prüfung erfolgen kann, bitte die Prüfung der Zulassung zur Fortbildungsprüfung möglichst vor Beginn des Lehrgangs, spätestens zum 15.06. (Herbstprüfung) oder zum 15.12. (Frühjahrsprüfung) beantragen. Reichen Sie den Antrag bitte nur im Original ein, die Nachweise über abgeschlossene Ausbildung und Berufspraxis sind in Kopie beizulegen. Faxe und eingescannte Anträge werden nicht bearbeitet! ACHTUNG! Die Prüfung wird im 1. Halbjahr 2015 letztmalig abgenommen. |
| 1. Halbjahr 2012 | 2. Halbjahr 2012 | 1. Halbjahr 2013 | 2. Halbjahr 2013 | 1. Halbjahr 2014 |
| Anmeldeschluss (Einreichung der verbindlichen Anmeldung) | 15.01.2012 | 15.07.2012 | 15.01.2013 | 30.06.2013 (letzte Anmeldung!!!) | ------------------- |
| | | | | nur für Wiederholer! |
Wirtschaftsbezogene Qualifikation Volks- und Betriebswirtschaft
Rechnungswesen
Recht und Steuern
Unternehmensführung
| 15. März 2012 | 18. Oktober 2012 | 07. März 2013 | 17. Oktober 2013 | 13. März 2014 |
| Handlungsfeldspezifische Qualifikation | | | | | |
Sozial- und Gesundheitsökonomie Rechtliche Bestimmungen im Sozial- und Gesundheitswesen | 28. März 2012 | 25. Oktober 2012 | 21. März 2013 | 24. Oktober 2013 | 27. März 2014 |
Marketing im Sozial- und Gesundheitswesen Management im Sozial- und Gesundheitswesen | 29. März 2012 | 26. Oktober 2012 | 22. März 2013 | 25. Oktober 2013 | 28. März 2012 |
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung in der Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Zur Prüfung in der Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen” ist zuzulassen, wer den Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” abgelegt hat und
- im Rahmen einer Ausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich und danach insgesamt eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden, helfenden, pädagogischen oder pflegenden Ausbildungsberuf und danach insgesamt eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- insgesamt eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(3) Die Berufspraxis im Sinne des Abs. 2 sowie die anerkannten Ausbildungsberufe gemäß Abs. 2 Nr. 2 müssen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.
(4) Abweichend von Absatz 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungsgebühren:
Bearbeitungsgebühr: 50,00 Euro
Prüfungsgebühr: 400,00 Euro
Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.
Vorbereitungslehrgänge:
Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.