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Illustration

AUS- UND WEITERBILDUNG

Fachwirt/Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen IHK

Damit ein reibungsloser organisatorischer Ablauf der Prüfung erfolgen kann, bitte die Prüfung der Zulassung zur Fortbildungsprüfung möglichst vor Beginn des Lehrgangs, spätestens zum 15.06. (Herbstprüfung) oder zum 15.12. (Frühjahrsprüfung) beantragen. Reichen Sie den Antrag bitte nur im Original ein, die Nachweise über abgeschlossene Ausbildung und Berufspraxis sind in Kopie beizulegen. Faxe und eingescannte Anträge werden nicht bearbeitet! ACHTUNG! Die Prüfung wird im 1. Halbjahr 2015 letztmalig abgenommen. 
1. Halbjahr 20122. Halbjahr 2012 1. Halbjahr 20132. Halbjahr 20131. Halbjahr 2014
Anmeldeschluss (Einreichung der verbindlichen Anmeldung)15.01.201215.07.201215.01.201330.06.2013 (letzte Anmeldung!!!)-------------------

nur für Wiederholer!

Wirtschaftsbezogene Qualifikation

Volks- und Betriebswirtschaft

Rechnungswesen

Recht und Steuern

Unternehmensführung

15. März 201218. Oktober 201207. März 201317. Oktober 201313. März 2014
Handlungsfeldspezifische Qualifikation

Sozial- und Gesundheitsökonomie

Rechtliche Bestimmungen im Sozial- und Gesundheitswesen

28. März 201225. Oktober 201221. März 201324. Oktober 201327. März 2014

Marketing im Sozial- und Gesundheitswesen

Management im Sozial- und Gesundheitswesen

29. März 201226. Oktober 201222. März 201325. Oktober 201328. März 2012

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung in der Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” ist zuzulassen, wer

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.

(2) Zur Prüfung in der Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen” ist zuzulassen, wer den Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” abgelegt hat und

  1. im Rahmen einer Ausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich und danach insgesamt eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden, helfenden, pädagogischen oder pflegenden Ausbildungsberuf und danach insgesamt eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  3. insgesamt eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

(3) Die Berufspraxis im Sinne des Abs. 2 sowie die anerkannten Ausbildungsberufe gemäß Abs. 2 Nr. 2 müssen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.

(4) Abweichend von Absatz 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Prüfungsgebühren:
Bearbeitungsgebühr: 50,00 Euro
Prüfungsgebühr: 400,00 Euro

Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.

Vorbereitungslehrgänge:

Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.

DOKUMENT-NR. 27775

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