Prüfungstermine:
| | 1. Halbjahr 2012 | 2. Halbjahr 2011 |
| Anmeldeschluss | 15. November | 15. Mai |
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| Unternehmensführung und -steuerung | 26. März | 15. September |
| Handelsmarketing | 26. März | 15. September |
| Führung und Personalmanagement | 26. März | 15. September |
| Volkswirtschaft für die Handelspraxis | 27. März | 16. September |
| Beschaffung und Logistik | 27. März | 16. September |
Gewählter Handlungsbereich: Handelsmarketing und Vertrieb | 27. März | 16. September |
Gewählter Handlungsbereich: Handelslogistik | 27. März | 16. September |
Gewählter Handlungsbereich: Außenhandel | 27. März | 16. September |
Gewählter Handlungsbereich: Mitarbeiterführung und Qualifizierung | 27. März | 16. September |
Mündliche Prüfung, Fachgespräch und mündliche Ergänzungsprüfung
| ca. Mai - Juni | 28. November - 14. Dezember |
Informationen zur mündlichen Ergänzungsprüfung:
Die schriftlichen Prüfungen können gegebenenfalls durch mündliche Ergänzungsprüfungen ergänzt werden. Hierzu wird gesondert eingeladen, wenn durch die Ergänzungsprüfung das Bestehen der Prüfung oder eine eindeutige Beurteilung erreicht werden kann. Näheres regelt die Rechtsvorschrift.
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen (Auszug)
| (1) | Zur Prüfung ist zuzulassen, wer |
| 1. | eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder |
| 2. | eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer/ zur Verkäuferin oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder |
| 3. | eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. |
| (2) | Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein. |
§ 3 Gliederung und Durchführung der Prüfung (Auszüge)
(1) Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
1. Unternehmensführung und -steuerung,
2. Handelsmarketing,
3. Führung und Personalmanagement,
4. Volkswirtschaft für die Handelspraxis,
5. Beschaffung und Logistik,
6. Handelsmarketing und Vertrieb,
7. Handelslogistik,
8. Außenhandel,
9. Mitarbeiterführung und Qualifizierung.
(3) Die Prüfung besteht aus den Handlungsbereichen gemäß Absatz 1 Nr. 1 bis 5 und einem von dem Prüfungsteilnehmer
oder der Prüfungsteilnehmerin auszuwählenden Handlungsbereich gemäß Absatz 1 Nr. 6 bis 9.
(7) Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein situationsbezogenes Fachgespräch.
Die vollständigen Zulassungs- und Prüfungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Rechtsverordnung.
Prüfungstermine vor der Handelskammer Hamburg: zweimal jährlich 1. Halbjahr / 2. Halbjahr
Wir empfehlen dringend, bereits vor Lehrgangsbeginn den ausgefüllten Antrag auf Zulassung zur Prüfung vor der Handelskammer Hamburg mit allen notwendigen Nachweisen zusammen mit Angabe des Handlungsbereiches bei der Handelskammer Hamburg einzureichen. Dieser Handlungsbereich ist bei Wiederholungsprüfungen beizubehalten.
Der späteste Anmeldeschlusstermin ist der 15. November und 15. Mai eines jeden Jahres.
Prüfungsgebühren:
Bearbeitungsgebühr: 50,00 EUR
Prüfungsgebühr: 400,00 EUR
Bitte erst nach Erhalt des Gebührenbescheides überweisen.
Ab 7. März 2009 eingehende Anmeldungen / Anträge auf Zulassung zu einer Fortbildungsprüfung unterliegen einem neuen Gebührentarif. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 50,00 Euro, die Prüfungsgebühr 400,00 Euro.
Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Vorbereitungslehrgänge:
Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern, und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.