| 2. Halbjahr 2011 | 2. Halbjahr 2012 |
| Anmeldeschluss | 15.08.2011 | - |
Grundlegende Qualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Anwendung der Methoden der Information, Kommunikation und Planung | 17.11.2011 | Es findet keine Prüfung nach dieser Verordnung statt. |
- Betriebswirtschaftliches Handeln - Zusammenarbeit im Betrieb | 18.11.2011 | |
| | |
Handlungsspezifische Qualifikationen
1. Handlungsbereich Produktionsprozesse - Medienübergreifende Qualifikationen |
23.11.2011 | Es findet keine Prüfung nach dieser Verordnung statt. |
- Mediengestaltung - Medienorientierte Datenverarbeitung - Medienproduktion | 21.11.2011 | |
2. Handlungsbereich Projekt- und Produktplanung - Medienrecht 3. Handlungsbereich Führung und Organisation - Kostenmanagement
| 23.11.2011 | |
- Personalführung - Personalentwicklung - Planungs- Steuerungs- u. Kommunikationssysteme | 22.11.2011 | |
| | |
| Präsentation Projektarbeit/ Fachgespräch | März/ April 2012 | |
| Mündliche Ergänzungsprüfung (bei Bedarf) | Februar 2012 (Wird im Einzelfall festgelegt) | |
| Praktische Demonstration Personalführung, Personalentwicklung und PKS | Dezember 2011 | |
| Abschlussfeier | Wird noch bekannt gegeben. | |
Informationen zur mündlichen Ergänzungsprüfung:
Die schriftlichen Prüfungen können gegebenenfalls durch mündliche Ergänzungsprüfungen ergänzt werden. Hierzu wird gesondert eingeladen, wenn durch die Ergänzungsprüfung das Bestehen der Prüfung oder eine eindeutige Beurteilung erreicht werden kann. Näheres regelt die Rechtsvorschrift.
Zulassungsvoraussetzungen:
Auszug aus der Verordnung:
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Medienwirtschaft zugeordnet werden kann und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1. die Ablegung des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen", die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Medienfachwirts gemäß § 1 Abs. 3 haben.
(4) Abweichend von den in Absatz 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Hier können Sie sich die Verordnung über die Prüfung herunterladen.
Nichtmitglieder können hier bestellen.
Den Rahmenstoffplan können Sie beim DIHK und Aufgaben und Lösungshinweise durchgeführter Prüfungen bei der DIHK Bildungs GmbH bestellen.
Hilfsmittel:
Eine Hilfsmittelliste zu den schriftlichen Prüfungsteilen, gültig ab dem Herbst 2009, finden Sie
hier
Prüfungsgebühren:
Bearbeitungsgebühr: 50,00 €
Prüfungsgebühr: 560,00 €
Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen
Gebührenordnung
unserer Handelskammer.
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin sollten Sie einen
Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung
stellen.
Vorbereitungslehrgänge:
Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern, und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.
.