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Illustration

AUS- UND WEITERBILDUNG

Geprüfte Medienfachwirtin/Geprüfter Medienfachwirt (Verordnung v. 21. August 2009)

2. Halbjahr 20112. Halbjahr 2012
Anmeldeschluss15.08.201115.07.2012
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach §4 der Ausbilder- Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen.
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Grundlegende Qualifikationen

- Rechtsbewusstes Handeln

- Anwendung der Methoden der Information, Kommunikation und Planung
17.11.201108.11.2012

- Betriebswirtschaftliches Handeln

- Zusammenarbeit im Betrieb

18.11.201109.11.2012
Handlungsspezifische Qualifikationen

1. Handlungsbereich Medienproduktion
- Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion

- Printmedienproduktion bzw. Digitalmedienproduktion

- Druck- und Druckweiterverarbeitungsprozesse bzw.
Digitalmedienprozesse

- Printmedienkalkulation und Produktionsplanungssysteme bzw.
Digitalmedienkalkulation und Produktionsplanungssystem
21.11.201112.11.2012
2. Handlungsbereich Führung und Organisation
- Personalmanagement

- Marketing

- Kosten- und Leistungsmanagement

- Medienrechtliche Vorschriften
22.11.201113.11.2012

3. Projektarbeit
- Schriftliche Hausarbeit (praxisorientierte Gesamtplanung)
- Präsentation Projektarbeit / Fachgespräch

Januar 2012
März/ April 2012

Januar 2013 März/ April 2013
Mündliche Ergänzungsprüfung (bei Bedarf)Wird im Einzelfall festgelegt.Wird im Einzelfall festgelegt.
AbschlussfeierWird noch bekannt gegeben.Wird noch bekannt gegeben.

Informationen zur mündlichen Ergänzungsprüfung:
Die schriftlichen Prüfungen können gegebenenfalls durch mündliche Ergänzungsprüfungen ergänzt werden. Hierzu wird gesondert eingeladen, wenn durch die Ergänzungsprüfung das Bestehen der Prüfung oder eine eindeutige Beurteilung erreicht werden kann. Näheres regelt die Rechtsvorschrift.

Zulassungsvoraussetzungen:
Auszug aus der Verordnung:
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet werden kann, oder

2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder

3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:

1. das Ablegung des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.

(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Medienfachwirtes Print/Digital /einer Geprüften Medienfachwirtin Print/Digital nach § 9 bzw. § 16 Absatz 3 haben.

(4) Abweichend von den in Absatz 1 und 2 Nummer 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Hier können Sie sich die Verordnung über die Prüfung herunterladen.
Nichtmitglieder können hier bestellen.
Den Rahmenstoffplan können Sie beim DIHK und Aufgaben und Lösungshinweise durchgeführter Prüfungen bei der DIHK Bildungs GmbH bestellen.

Hilfsmittel:
Eine Hilfsmittelliste zu den schriftlichen Prüfungsteilen, gültig ab dem Herbst 2009, finden Sie hier

Prüfungsgebühren:
Bearbeitungsgebühr: 50,00 €
Prüfungsgebühr: 560,00 €

Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.

Vorbereitungslehrgänge:
Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern, und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.

DOKUMENT-NR. 55935

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