Tourismusfachwirt IHK / Tourismusfachwirtin IHK
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung in der Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine
mindestens einjährige Berufspraxis
oder
2. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Zur Prüfung in der Teilprüfung "Handlungsfeldspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer den
Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" abgelegt hat und
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten tourismusrelevanten Ausbildungs-
beruf und insgesamt eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf
und insgesamt eine mindestens dreijährige Berufspraxis
oder
3. insgesamt eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(3) Die Berufspraxis im Sinne des Abs. 2 sowie die anerkannten Ausbildungsberufe gemäß Abs. 2 Nr. 2
müssen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.
(4) Abweichend von Absatz 1 und 2 kann nur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von
Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
(berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechfertigen.
| | 2 Halbj. 2011 | 2 Halbj. 2012 | 2 Halbj. 2013 |
| Anmeldeschluss | 15.07.2011 | 15.07.2012 | 15.07.2013 |
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
1. Volks- und Betriebswirtschaft (60 Min.)
2. Rechnungswesen (90 Min.)
3. Recht und Steuern (60 Min.)
4. Unternehmensführung (90 Min.)
|
20.10.2011
| 18.10.2012 | 17.10.2013 |
| | |
| | 1 Halbj. 2011 | 1 Halbj. 2012 | 1 Halbj. 2013 |
Handlungsfeldspezifische Qualifikationen
1. Grundlagen des Tourismus (90 Min.)
2. Tourismusmanagement (90 Min.)
| 24.03.2011 | 22.03.2012 | 13.03.2013 |
3. Tourismus Marketing (90 Min.)
4. Betriebsspezifisches Management (90 Min.)
| 25.03.2011 | 23.03.2012 | 14.03.2013 |
Im Qualifikationsbereich " Betriebsspezifisches Management" können in diesem Rahmen geprüft werden:
Situationsbezogene Fachgespräch (30 Minuten Vorbereitungszeit und max. 30 Minuten Prüfungszeit)
- Destinationsmanagement
- Management des Kur- und Bäderwesens
- Hotellerie- und Gastronomiemanagement
- Management der Verkehrsträger
- Management von Freizeitanlagen und Erlebniswelten
- Management der Reiseveranstalter
- Management der Reisevermittlung
| 21. - 23. KW | 21. - 23. KW | 21. - 23. KW |
Information zur mündlichen Ergänzungsprüfung:
Die schriftlichen Prüfungen können gegebenenfalls durch mündliche Ergänzungsprüfungen ergänzt werden. Hierzu wird gesondert eingeladen, wenn durch die Ergänzungsprüfung das Bestehen der Prüfung oder eine eindeutige Beurteilung erreicht werden kann. Näheres regelt die Rechtsvorschrift.
Prüfungsgebühren
Bearbeitungsgebühr: 50,00 Euro
Prüfungsgebühr: 400,00 Euro
Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Informationen:
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.
Vorbereitungslehrgänge:
Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.