Bundeseinheitliche Prüfungstermine
| | 1. Halbjahr 2012 | 2. Halbjahr 2012 |
| Antrag auf Zulassung (Antragsschluss) | - | 15.05.2012 |
Anmeldeschluss | 15.01.2012 | 15.07.2012 |
Grundlegende Qualifikationen
- Kaufm. Steuerung u. Personalwirtschaft (150 Min.)
- Verkehrswirtschaft u. -dienstleistungen (90 Min.) | 15.03.2012 | 10.10.2012
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mündliche Prüfung - Führung, Kommunikation und Kooperation (bis zu 30 Min.) | Ende Mai 2012 | November/ Dezember 2012 |
Spezifische Qualifikationen
- Güterverkehr (180 Min.) | 16.03.2012 | 11.10.2012
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Auszug aus der Verordnung
(§2) Zulassungsvoraussetzungen
Zur Ablegung der schriftlichen Prüfungsleistungen im „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Speditionskaufmann/Speditionskauffrau, Reiseverkehrskaufmann/Reiseverkehrskauffrau, Kaufmann/Kauffrau für Verkehrsservice, Servicekaufmann/Servicekauffrau im Luftverkehr, Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Luftverkehrskaufmann/Luftverkehrskauffrau oder Schifffahrtskaufmann/Schifffahrtskauffrau oder eines anderen kaufmännischen Ausbildungsberufs der Verkehrswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis im Sinne des Satzes 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Funktionen eines Verkehrsfachwirtes haben.
Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Zur mündlichen Prüfung des Handlungsbereichs „Führung, Kommunikation und Kooperation“ ist zuzulassen, wer die schriftlichen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 und 2 bestanden hat.
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Spezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer,
1. den erforderlichen Abschluss des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zusätzlich zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens noch ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.
Informationen zur mündlichen Ergänzungsprüfung:
Zur mündlichen Ergänzungsprüfung wird gesondert eingeladen. wenn durch die Ergänzungsprüfung ein Nichtbestehen der Gesamtprüfung vermieden werden kann. Näheres regelt die Verordnung über die Prüfung.
Unter "Downloads" können Sie sich die Verordnung über die Prüfung herunterladen. Den Rahmenstoffplan können Sie beim DIHK und Aufgaben und Lösungshinweise durchgeführter Prüfungen bei der DIHK Bildungs GmbH bestellen. Näheres finden Sie unter "Externe Links"
Prüfungsgebühren
Bearbeitungsgebühr: 50,00 Euro
Prüfungsgebühr: 400,00 Euro
Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.
Vorbereitungslehrgänge:
Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern, und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.