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Illustration

AUS- UND WEITERBILDUNG

Geprüfte Verkehrsfachwirtin / Geprüfter Verkehrsfachwirt

Bundeseinheitliche Prüfungstermine

 1. Halbjahr 20122. Halbjahr 2012
Antrag auf Zulassung (Antragsschluss)           -    15.05.2012

Anmeldeschluss

15.01.2012

15.07.2012


Grundlegende Qualifikationen

- Kaufm. Steuerung u. Personalwirtschaft (150 Min.)

- Verkehrswirtschaft u. -dienstleistungen (90 Min.)

15.03.2012

10.10.2012

mündliche Prüfung
- Führung, Kommunikation und Kooperation (bis zu 30 Min.)

Ende Mai 2012

November/
Dezember 2012 


Spezifische Qualifikationen

- Güterverkehr (180 Min.)

16.03.2012

11.10.2012

Auszug aus der Verordnung

(§2) Zulassungsvoraussetzungen

Zur Ablegung der schriftlichen Prüfungsleistungen im „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Speditionskaufmann/Speditionskauffrau, Reiseverkehrskaufmann/Reiseverkehrskauffrau, Kaufmann/Kauffrau für Verkehrsservice, Servicekaufmann/Servicekauffrau im Luftverkehr, Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Luftverkehrskaufmann/Luftverkehrskauffrau oder Schifffahrtskaufmann/Schifffahrtskauffrau oder eines anderen kaufmännischen Ausbildungsberufs der Verkehrswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

Die Berufspraxis im Sinne des Satzes 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Funktionen eines Verkehrsfachwirtes haben.

Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Zur mündlichen Prüfung des Handlungsbereichs „Führung, Kommunikation und Kooperation“ ist zuzulassen, wer die schriftlichen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 und 2 bestanden hat.

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Spezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer,

1. den erforderlichen Abschluss des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und

2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zusätzlich zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens noch ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.

Informationen zur mündlichen Ergänzungsprüfung:
Zur mündlichen Ergänzungsprüfung wird gesondert eingeladen. wenn durch die Ergänzungsprüfung ein Nichtbestehen der Gesamtprüfung vermieden werden kann. Näheres regelt die Verordnung über die Prüfung.

Unter "Downloads" können Sie sich die Verordnung über die Prüfung herunterladen. Den Rahmenstoffplan können Sie beim DIHK und Aufgaben und Lösungshinweise durchgeführter Prüfungen bei der DIHK Bildungs GmbH bestellen. Näheres finden Sie unter "Externe Links"

Prüfungsgebühren

Bearbeitungsgebühr: 50,00 Euro
Prüfungsgebühr: 400,00 Euro

Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen. 

 Vorbereitungslehrgänge:

Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern, und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.

DOKUMENT-NR. 7322

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