. .
Illustration

AUS- UND WEITERBILDUNG

Versicherungsfachwirt/in, Geprüfte/r

2. Halbj. 20111. Halbj. 2012
Anmeldeschluss01.05.201101.11.2011
Grundlegende Qualifikationen
- Betriebs- und Volkswirtschaft
- Versicherungsbetriebslehre
- Allgemeines Recht und Versicherungsrecht
06.10.201118.04.2012

Handlungsspezifische Qualifikationen

Funktionsorientierter Teil (1 aus 3)
- Personalwirtschaft
- Kapitalanlage und Controlling
- Marketing und Vertrieb

Produktorientierter Teil
- Allgemeine Versicherung des privaten und des gewerbl. Geschäfts

und eine der nachfolgenden acht Sparten:
-Spezielle Versicherung des privaten, des gewerbl. und des Industriegeschäfts
- Lebensversicherung und Unfallversicherung
- Private Kranken- und Pflegeversicherung
- Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung
- Kraftfahrtversicherung
-Feuerversicherung, Nebenzweige, techn. Versicherungszweige
- Transportversicherung, Sonderzweige und Verkehrshaftungsversicherung
-Weitere Finanzdienstleistungen

12.10.201125.04.2012
Mündliche Ergänzungsprüfung (bei Bedarf)

Wird im Einzelfall festgelegt.

Mündliche Prüfung (Kommunikation und Management)November 2011Mai/Juni 2012


§ 3 Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Versicherungskaufmann/ Versicherungskauffrau und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer

1. den erfolgreichen Abschluss des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen", der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens noch ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.

(3) Die Berufspraxis im Sinne der Absätze 1 und 2 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben in der Versicherungswirtschaft haben.

(4) Abweichend vom Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.


(5) Zur Ablegung von weiteren Prüfungsleistungen aus den "Handlungsspezifischen Qualifikationen" ist zuzulassen, wer bereits eine Prüfung zum Versicherungsfachwirt/ zur Versicherungsfachwirtin bestanden hat.

Prüfungsgebühren:
Bearbeitungsgebühr: 50,00 Euro
Prüfungsgebühr: 400,00 Euro

Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen. Bitte geben Sie uns spätestens 3 Monate vor Ablegen der Handlungsspezifischen Qualifikationen Ihre Wahlfächer bekannt.

Vorbereitungslehrgänge:
Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern, und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.

DOKUMENT-NR. 15092

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 040 36138138
  • Fax: 040 36138401

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • WICHTIGE LINKS

  • WIR ÜBER UNS

GV Shooting © Ulrich Perrey
  • ANGEBOTE

  • ONLINE-LEHRSTELLENBÖRSE

  • PUBLIKATIONEN