| 1. Halbjahr 2012 | 2. Halbjahr 2012 | 1. Halbjahr 2013 |
| Anmeldeschluss | 13.01.2012 | 13.07.2012 | 11.01.2013 |
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen - Volks- und Betriebswirtschaft - Rechnungswesen - Recht und Steuern - Unternehmensführung | 15.03.2012 | 18.10.2012 | 07.03.2013 |
| Ergebnisse online | noch nicht bekannt | noch nicht bekannt | noch nicht bekannt |
| Mündliche Ergänzungsprüfung (bei Bedarf) | noch nicht bekannt | noch nicht bekannt | noch nicht bekannt |
Handlungsspezifische Qualifikationen 2 aufeinander abgestimmte, gleichgewichtige Aufgabenstellungen | 26./27.04.2012 | 15./16.11.2012 | 18.19.04.2013 |
| Präsentation und Fachgespräch | noch nicht bekannt | noch nicht bekannt | noch nicht bekannt |
| Vorläufige Prüfungsergebnisse online | noch nicht bekannt | noch nicht bekannt | noch nicht bekannt |
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
Auszug aus der Verordnung:
(1) Zur Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis
(2) Zur Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. die abgelegte Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
und
2. mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes/einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin nach § 1 Abs. 2 haben.
Prüfungsgebühren:
Bearbeitungsgebühr: 50,00 Euro
Prüfungsgebühr: 400,00 Euro
Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilig Gebühren erhoben. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.
Vorbereitungslehrgänge:
Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern, und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.