| 1. Halbjahr 2011 | 2. Halbjahr 2011 | 1. Halbjahr 2012 |
Anmeldeschluss (gesonderter Termin für Betriebliche IT-Prozesse siehe unten) | 15.01.2011 | 15.08.2011 | |
Mitarbeiterführung und Personalmanagement - Situationsaufgabe 1 (90 MIn.) - Situationsaufgabe 2 (90 Min.) - Praktische Demonstration (60 Min.) | 14.04.2011
Juni 2011
| 14.11.2011
Januar 2012
| Prüfung wird nicht mehr durchgeführt |
Profilspezifische IT-Fachaufgaben - IT-Fachaufgabe 1 (150 Min.) - IT-Fachaufgabe 2 (150 Min.) - IT-Fachaufgabe 3 (150 Min.)
| 14.04.2011 15.04.2011
| 14.11.2011 15.11.2011 | Prüfung wird nicht mehr durchgeführt |
Betriebliche IT-Prozesse - Anmeldeschluss - Abgabe Projektantrag - Zielvereinbarungsgespr. - Abgabe Dokumentation - Präsentation und Fachgespräch (90 Min.) | 15.08.2010 15.08.2010 Okt. 2010 April 2011 Juni 2011 | 15.01.2011 15.01.2011 März 2011 Okt. 2011 Jan. 2012
| Prüfung wird nicht mehr durchgeführt |
Information zur mündlichen Ergänzungsprüfung:
Die schriftlichen Prüfungen können gegebenenfalls durch mündliche Ergänzungsprüfungen ergänzt werden. Hierzu wird gesondert eingeladen, wenn durch die Ergänzungsprüfung das Bestehen der Prüfung oder eine eindeutige Beurteilung erreicht werden kann. Näheres regelt die Verordnung.
Zulassungsvoraussetzungen:
Auszug aus der Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik vom 3. Mai 2002:
§2
(1) Zur Prüfung der operativen Professionals ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik zugeordnet werden kann und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
2.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
3.eine mindestens sechsjährige Berufspraxis.
(2) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in den §§ 8, 11, 14 oder 17 genannten Aufgaben haben und die Qualifikation eines zertifizierten IT-Spezialisten gemäß der „Vereinbarung über die Spezialistenprofile vom 21. Oktober 2004”, oder eine nach Breite und Tiefe entsprechende Qualifikation beinhalten.
(3) Abweichend vom Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Mitglieder unserer Handelskammer können sich hier die
Verorndung über die Prüfung
kostenlos herunterladen.
Nicht-Mitglieder können hier bestellen.
Den Rahmenstoffplan können Sie beim DIHK und Aufgaben und Lösungshinweise durchgeführter Prüfungen bei der DIHK Bildungs-GmbH bestellen.
Prüfungsgebühren:
Bearbeitungsgebühr: 50,00 –
Prüfungsgebühr: 600,00 –
Bei Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Der genannte Betrag ergibt sich aus der
Gebührenordnung
unserer Handelskammer.
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin sollten Sie einen
Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung
stellen.
Vorbereitungslehrgänge:
Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern, und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.