Aufgrund mangelnder Nachfrage werden in Hamburg derzeit keine Prüfungen durchgeführt!
Zulassungsvorraussetzungen:
Auszug aus der Verordnung:
(1) Zur Prüfung der strategischen Professionals ist zuzulassen, wer:
1. eine mit Erfolg abgelegte Fortbildungsprüfung in einer der in § 1 Abs. 4 genannten Abschlüsse oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Hochschulprüfung in einem Studiengang, der dem Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik zugeordnet werden kann sowie Qualifikationen im Bereich Mitarbeiterführung und Personalmanagement entsprechend § 7 dieser Verordnung
sowie danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis und englische Sprachkenntnisse nachweist.
(2) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in den §§ 27 oder 29 genannten Aufgaben haben.
(3) Der Antragsteller/die Antragstellerin muss belegen, dass er/sie
1. berufsrelevante Gesprächssituationen sicher in der Fremdsprache Englisch bewältigen und dabei auch die Gesprächsinitiative ergreifen kann und dabei befähigt ist, landestypische Unterschiede in der jeweiligen Berufs- und Arbeitswelt angemessen zu berücksichtigen,
2. auf schriftliche Mitteilungen komplexer Art situationsadäquat in englischer Sprache reagieren kann und über ein angemessenes Ausdrucksvermögen verfügt.
Der Nachweis über englische Sprachkenntnisse erfolgt durch das Zeugnis einer Bildungseinrichtung, durch das Zeugnis über einen Sprachtest oder den Beleg eines berufsrelevanten Auslandsaufenthalts.
(4) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungsgebühren:
Bearbeitungsgebühr: 50,00 –
Prüfungsgebühr: 600,00 –
Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- und Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen
Gebührenordnung
unserer Handelskammer.
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin sollten Sie einen
Antrag auf Zulassung zur Fortbiludngsprüfung
stellen.
Vorbereitungslehrgänge:
Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern, und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.