Prüfungstermine Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Chemie / VO 2010
| 2. Halbj. 2011 | 2. Halbj. 2012 | |
| Anmeldeschluss | 15. Juli 2011 | 15. Juli 2012 | |
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation
1. Tag - Rechtsbewußtes Handeln (90 Min.) - Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung (90 Min.) 2. Tag - Betriebswirtschaftliches Handeln (90 Min.) - Zusammenarbeit im Betrieb (90 Min.) | 13. Oktober 2011 14. Oktober 2011 | 11. Oktober 2012 12. Oktober 2012 | |
Handlungsspezifische Qualifikation 1. Tag - 1. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt Chemische Produktion (240 Min.) 2. Tag - 2. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt Organisation, Führung und Kommunikation (120 Min.) - Handlungsbereich Spezialisierungsgebiete (90 Min.) | 20. Oktober 2011 21. Oktober 2011 | 18. Oktober 2012 19. Oktober 2012 | |
| Mündliche Prüfung (Fachgespräch zur 2. Situationsaufgabe) | Dezember 2011 | Dezember 2012 | |
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Information zur mündlichen Ergänzungsprüfung:
Die schriftlichen Prüfungen können gegebenenfalls durch mündliche Ergänzungsprüfungen ergänzt werden. Hierzu wird gesondert eingeladen, wenn durch die Ergänzungsprüfung das Bestehen der Prüfung erreicht werden kann. Näheres regelt die Rechtsvorschrift
Auszüge aus der Verordnung für die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Industriemeister/zur Geprüften
Industriemeisterin ; Fachrichtung Chemie vom 23. Juli 2010:
§ 2 Gliederung und Inhalt der Prüfung
(1) Die Qualifikation zum Geprüften Industriemeister / zur Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Chemie umfaßt:
1. berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation,
2. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation
3. Handlungsspezifische Qualifikation
(2) Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen .......ist nachzuweisen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung vorzulegen.
§ 3 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikation ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation, das nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, und
2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufspraktische Qualifikationen erworben zu haben, die die Zulassung der Prüfung rechtfertigen.
Prüfungsgebühren:
Bearbeitungsgebühr: 50,00 Euro
Prüfungsgebühr: 500,00 Euro
Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.
Vorbereitungslehrgänge:
Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern, und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.