| 1. Halbjahr 2012 | 2. Halbjahr 2012 |
| Anmeldeschluss | 15. Januar 2012 | 15. Juli 2012 |
Basisqualifikationen - Rechtsbewusstes Handeln (90 Min.) - Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung (90 Min.) - Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten (90 Min.) | 03. Mai 2012 | Prüfung findet nicht statt |
- Betriebswirtschaftliches Handeln (90 Min.) - Zusammenarbeit im Betrieb (90 Min.) | 04. Mai 2012 | Prüfung findet nicht statt |
Handlungsspezifische Qualifikationen - 1. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt Technik T 1 oder T2 (240 Min.) | Prüfung findet nicht statt | 22. November 2012 |
| - 2. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt Organisation (240 Min.) | Prüfung findet nicht statt | 23. November 2012 |
| Situationsbezogenes Fachgespräch | Prüfung findet nicht statt | wird noch bekannt gegeben |
Information zur mündlichen Ergänzungsprüfung:
Die schriftlichen Prüfungen können gegebenenfalls durch mündliche Ergänzungsprüfungen ergänzt werden. Hierzu wird gesondert eingeladen, wenn durch die Ergänzungsprüfung das Bestehen der Prüfung oder eine eindeutige Beurteilung erreicht werden kann. Näheres regelt die Verordnung.
Zulassungsvoraussetzungen:
Auszug aus der Verordnung über die Prüfung „Geprüfter Industriemeister/ Geprüfte Industriemeisterin Elektrotechnik”
§ 3
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen” ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens 18 Monate einschlägige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen” ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen”, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/ einer Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Elektrotechnik gemäß § 1 Abs. 3 haben.
(4) Abweichend von den in Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufspraktische Qualifikationen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Die Verordnung über die Prüfung vom 30. November 2004 können Sie hier bestellen.
Den Rahmenstoffplan können Sie beim DIHK und Aufgaben und Lösungshinweise durchgeführter Prüfungen bei der DIHK Bildungs GmbH bestellen.
Prüfungsgebühren:
Bearbeitungsgebühr: 50,00 Euro
Prüfungsgebühr: 500,00 Euro
Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- und Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin sollten Sie einen
Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung
stellen.
Vorbereitungslehrgänge: Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern, und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.