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Illustration

AUS- UND WEITERBILDUNG

Industriemeister/-in Fachrichtung Elektrotechnik, Geprüfte/-r


1. Halbjahr 20122. Halbjahr 2012
Anmeldeschluss15. Januar 201215. Juli 2012
Basisqualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln (90 Min.)
- Anwendung von Methoden der Information,
Kommunikation und Planung (90 Min.)
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und
technischer Gesetzmäßigkeiten (90 Min.)
03. Mai 2012Prüfung findet nicht statt
- Betriebswirtschaftliches Handeln (90 Min.)
- Zusammenarbeit im Betrieb (90 Min.)
04. Mai 2012Prüfung findet nicht statt
Handlungsspezifische Qualifikationen
- 1. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt Technik T 1 oder T2 (240 Min.)
Prüfung findet nicht statt

22. November 2012

- 2. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt Organisation (240 Min.)Prüfung findet nicht statt23. November 2012
Situationsbezogenes Fachgespräch

Prüfung findet nicht statt

wird noch bekannt gegeben


Information zur mündlichen Ergänzungsprüfung:
Die schriftlichen Prüfungen können gegebenenfalls durch mündliche Ergänzungsprüfungen ergänzt werden. Hierzu wird gesondert eingeladen, wenn durch die Ergänzungsprüfung das Bestehen der Prüfung oder eine eindeutige Beurteilung erreicht werden kann. Näheres regelt die Verordnung.

Zulassungsvoraussetzungen:
Auszug aus der Verordnung über die Prüfung „Geprüfter Industriemeister/ Geprüfte Industriemeisterin Elektrotechnik”
§ 3
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen” ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens 18 Monate einschlägige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis

(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen” ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen”, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.

(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/ einer Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Elektrotechnik gemäß § 1 Abs. 3 haben.

(4) Abweichend von den in Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufspraktische Qualifikationen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Die Verordnung über die Prüfung vom 30. November 2004 können Sie hier bestellen.
Den Rahmenstoffplan können Sie beim DIHK und Aufgaben und Lösungshinweise durchgeführter Prüfungen bei der DIHK Bildungs GmbH bestellen.

Prüfungsgebühren:
Bearbeitungsgebühr: 50,00 Euro
Prüfungsgebühr: 500,00 Euro

Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- und Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.

Vorbereitungslehrgänge: Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern, und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.

DOKUMENT-NR. 11228

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