| 2. Halbjahr 2012 | 1. Halbjahr 2012 | 1. Halbjahr 2013 |
| Anmeldeschluss | 15. Juli 2012 | 15. Dezember 2011 | 15. Dezember 2012 |
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen - Rechtsbewusstes Handeln (90 Minuten) - Betriebswirtschaftliches Handeln (90 Minuten) - Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung (90 Minuten) - Zusammenarbeit im Betrieb (90 Minuten) - Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten (60 Minuten) | keine Prüfung | 03. - 04. Mai 2012 |
02.- 03. Mai 2013 |
Handlungsspezifische Qualifikationen - Handlungsbereich „Technik” (240 Minuten) - Handlungsbereich „Organisation” (240 Minuten) | 12. - 13. November 2012
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keine Prüfung
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Situationsbezogenes Fachgespräch Handlungsbereich „Führung und Personal” (60 Minuten) | Dezember 2012
| e n t f ä l l t
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Information zur mündlichen Ergänzungsprüfung:
Die schriftlichen Prüfungen können gegebenfalls durch mündliche Ergänzungsprüfungen ergänzt werden. Hierzu wird gesondert eingeladen, wenn durch die Ergänzungsprüfung das Bestehen der Prüfung oder eine eindeutige Beurteilung erreicht werden kann. Näheres regelt die Rechtsvorschrift.
Zulassungsvoraussetzungen:
Auszug aus der Verordnung über die Prüfung Geprüfter Industriemeister/ Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Metall vom 12. Dezember 1997, geändert durch die Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsverordnungen vom 23. Juli 2010:
§3Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen” ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen” ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen” und
2. zu den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben.
(4) Abweichend von den in Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
......der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Den Rahmenstoffplan können Sie beim DIHK und Aufgaben und Lösungshinweise durchgeführter Prüfungen bei der DIHK Bildungs GmbH bestellen.
Prüfungsgebühren:
Bearbeitungsgebühr: 50,00 –
Prüfungsgebühr: 500,00 –
Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen
Gebührenordnung
unserer Handelskammer.
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin sollten Sie einen
Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung
stellen.
Vorbereitungslehrgänge:
Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern, und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.