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AUS- UND WEITERBILDUNG

Industriemeister/-in Fachrichtung Printmedien, Geprüfte/-r (Verordnung vom 21. August 2009)

2. Halbjahr 20122. Halbjahr 2013
Anmeldeschluss15.07.201215.07.2013
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen.

Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
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Grundlegende Qualifikationen

- Rechtsbewusstes Handeln

- Anwendung der Methoden der Information, Kommunikation und Planung
Es findet keine Prüfung statt.Es findet keine Prüfung statt.

- Betriebswirtschaftliches Handeln

- Zusammenarbeit im Betrieb

Es findet keine Prüfung statt.Es findet keine Prüfung statt.
Mündliche Ergänzungsprüfung (bei Bedarf)Es findet keine Prüfung statt.Es findet keine Prüfung statt.
Handlungsspezifische Qualifikationen

1. Situationsaufgabe Medienproduktion
- Produkte und Prozesse der Print- und
Digitalmedienproduktion

- Printmedienproduktion

- Druck- und Druckweiterverarbeitungsprozesse

- Printmedienkalkulation und
Produktionsplanungssysteme
12. November 2012Es findet keine Prüfung statt.
2. Situationsaufgabe Führung und Organisation
- Personalmanagement

- Marketing

- Kosten- und Leistungsmanagement

- Medienrechtliche Vorschriften
13. November 2012Es findet keine Prüfung statt.

3. Projektarbeit
- Schriftliche Hausarbeit (praxisorientierte Gesamtplanung)
- Präsentation Projektarbeit/ Fachgespräch

Januar 2013
März/ April 2013

Es findet keine Prüfung statt.
Mündliche Ergänzungsprüfung (bei Bedarf)Wird im Einzelfall festgelegt.Es findet keine Prüfung statt.
AbschlussfeierWird noch bekannt gegeben.Es findet keine Prüfung statt.

Informationen zur mündlichen Ergänzungsprüfung:
Die schriftlichen Prüfungen können gegebenenfalls durch mündliche Ergänzungsprüfungen ergänzt werden. Hierzu wird gesondert eingeladen, wenn durch die Ergänzungsprüfung das Bestehen der Prüfung oder eine eindeutige Beurteilung erreicht werden kann. Näheres regelt die Rechtsvorschrift.

Zulassungsvoraussetzungen:
Auszug aus der Verordnung:
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet werden kann, oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

1. das Ablegung des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.

(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/ einer Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Printmedien nach § 2 Abs. 3 haben.

(4) Abweichend von den in Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Hier können Sie sich die Verordnung über die Prüfung herunterladen.
Nichtmitglieder können hier bestellen.
Den Rahmenstoffplan können Sie beim DIHK und Aufgaben und Lösungshinweise durchgeführter Prüfungen bei der DIHK Bildungs GmbH bestellen.

Hilfsmittel:
Eine Hilfsmittelliste zu den schriftlichen Prüfungen, gültig ab Herbst 2009, finden Sie hier

Prüfungsgebühren:
Bearbeitungsgebühr: 50,00 €
Prüfungsgebühr: 600,00 €

Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen


Vorbereitungslehrgänge:
Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern, und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH

DOKUMENT-NR. 55958

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