Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung finden Sie hier.
| 1. Halbj. 2012 | 2. Halbj. 2012 |
| Anmeldeschluss | 15. Januar 2012 | 15. Juli 2012 |
Grundlegende Qualifikationen - Rechtsbewußtes Handeln - Betriebswirtschaftliches Handeln - Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung - Zusammenarbeit im Betrieb - Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten | 3. und 4. Mai 2012 | 8. und 9. November 2012 |
| Mündliche Ergänzungsprüfung (bei Bedarf) | 17. und 18. August 2012 | Wird noch bekanntgegeben. |
Handlungsspezifische Qualifikationen - Logistikkonzepte - Betriebliche Organisation und Kostenwesen | 13. und 14. März 2012 | 19. und 20. November 2012 |
| Mündliche Ergänzungsprüfung (bei Bedarf) | 19. und 20. April 2012 | Wird noch bekanntgegeben. |
| Führung und Personal - Präsentation und Fachgespräch | 25. bis 27. April 2012 | Wird noch bekanntgegeben |
| Zentrale Fortbildungsfeier | Wird noch bekanntgegeben. | Wird noch bekanntgegeben. |
Information zur mündlichen Ergänzungsprüfung:
Die schriftlichen Prüfungen können gegebenenfalls durch mündliche Ergänzungsprüfungen ergänzt werden. Hierzu wird gesondert eingeladen, wenn durch die Ergänzungsprüfung das Bestehen der Prüfung oder eine eindeutige Beurteilung erreicht werden kann. Näheres regelt die Rechtsvorschrift.
Auszüge aus der Verordnung für die Fortbildungsprüfung
zum Geprüften Logistikmeister/ zur Geprüften Logistikmeisterin
§ 2 Umfang der Meisterqualifikation und Gliederung der Prüfung
(1) Die Qualifikation zum Geprüften Logistikmeister/ zur Geprüften Logistikmeisterin umfasst:
1. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen,
2. Grundlegende Qualifikationen,
3. Handlungsspezifische Qualifikationen.
(2) Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
§ 3 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen” ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen” ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen”, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt,
und
2. im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis und im Fall des Absatzes 1 Nummer 2 insgesamt mindestens zwei Jahre Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines Geprüften Logistikmeisters/ einer Geprüften Logistikmeisterin nach § 1 Absatz 3 aufweisen.
(4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungsgebühren:
Bearbeitungsgebühr: 50,00 Euro
Prüfungsgebühr: 500,00 Euro
Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen
Antrag auf Zulassung
zur Fortbildungsprüfung stellen.
Vorbereitungslehrgänge:
Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern, und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.
Weitere Informationen erhalten Sie unter "Mehr zu diesem Thema".