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AUS- UND WEITERBILDUNG

Meister / Meisterin für Veranstaltungstechnik

Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung finden Sie hier.

1. Halbjahr 2012

2. Halbjahr 2012
Anmeldeschluss15. Januar 2012

15. Januar 2012

Fachrichtungsübergreifender Teil
- Grundlagen für kostenbewusstes Handeln (90 Min.)
- Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln (90 Min.)
- Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb (90 Min.)

2. Mai 2012

 -

Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb
(mdl. Prüfung)
Juni 2012-

Fachrichtungsspezifischer Teil

- Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen
(60 Min.)
- Technische Kommunikation (60 Min.)
- Allgemeine Betriebstechnik und spezielle
Betriebstechnik (180 Min.)
- Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit (120 min.)
- Brandschutz (60 Min.)
- Bauordnungsrecht (120 Min.)

 -

                  Voraussichtlich 

          01. und 02. August 2012

Einreichen Themenvorschläge für Projektarbeit


Projektzeitraum


Abgabe der Projektarbeit bis

14. Mai 2012

02. August 2012 - 12. September 2012

12. September 2012, bis 12:00 Uhr

Präsentation und Fachgespräch-
Mündliche Ergänzungsprüfung
(bei Bedarf)
Wird im Einzelfall festgelegt
Wird im Einzelfall festgelegt

Ergebnisse schriftliche Prüfung online

Voraussichtlich Anfang Juni 2012

                      -

Information zur mündlichen Ergänzungsprüfung:
Die schriftlichen Prüfungen können gegebenenfalls durch mündliche Ergänzungsprüfungen ergänzt werden. Hierzu wird gesondert eingeladen, wenn durch die Ergänzungsprüfung das Bestehen der Prüfung oder eine eindeutige Beurteilung erreicht werden kann. Näheres regelt die Rechtsvorschrift.

Zulassungsvoraussetzungen

Auszug aus der Verordnung:

(1) Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung, in der die Prüfung abgelegt werden soll, zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten gewerblich-technischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf und danach eine dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsverordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens sechs Jahre beträgt, nachweist. Bei der Zulassung zur Prüfung für die Fachrichtungen Beleuchtung und Halle muss die Qualifikation als Elektrofachkraft vorhanden sein KfM. Als Elektrofachkraft gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beim Errichten, Ändern und Instandhalten von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

(2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Meisterprüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Prüfungsgebühren:
Bearbeitungsgebühr: 50,00 Euro
Prüfungsgebühr ohne AEVO-Teil: 600,00 Euro
Prüfungsgebühr mit AEVO-Teil: 750,00 Euro

Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- und Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen
Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.

Hier finden Sie das Formular Themenvorschlag .

Vorbereitungslehrgänge: Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern, und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH

 
 

DOKUMENT-NR. 11515

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