Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung finden Sie hier.
| 1. Halbjahr 2012 | 2. Halbjahr 2012 |
| Anmeldeschluss | 15. Januar 2012
| 15. Januar 2012 |
Fachrichtungsübergreifender Teil - Grundlagen für kostenbewusstes Handeln (90 Min.) - Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln (90 Min.) - Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb (90 Min.)
| 2. Mai 2012 | - |
Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb (mdl. Prüfung) | Juni 2012 | - |
Fachrichtungsspezifischer Teil
- Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen (60 Min.) - Technische Kommunikation (60 Min.) - Allgemeine Betriebstechnik und spezielle Betriebstechnik (180 Min.) - Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit (120 min.) - Brandschutz (60 Min.) - Bauordnungsrecht (120 Min.) | - | Voraussichtlich 01. und 02. August 2012 |
Einreichen Themenvorschläge für Projektarbeit
Projektzeitraum
Abgabe der Projektarbeit bis | | 14. Mai 2012 02. August 2012 - 12. September 2012 12. September 2012, bis 12:00 Uhr |
| Präsentation und Fachgespräch | | - |
Mündliche Ergänzungsprüfung (bei Bedarf)
| Wird im Einzelfall festgelegt
| Wird im Einzelfall festgelegt
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Ergebnisse schriftliche Prüfung online | Voraussichtlich Anfang Juni 2012 | - |
Information zur mündlichen Ergänzungsprüfung:
Die schriftlichen Prüfungen können gegebenenfalls durch mündliche Ergänzungsprüfungen ergänzt werden. Hierzu wird gesondert eingeladen, wenn durch die Ergänzungsprüfung das Bestehen der Prüfung oder eine eindeutige Beurteilung erreicht werden kann. Näheres regelt die Rechtsvorschrift.
Zulassungsvoraussetzungen
Auszug aus der Verordnung:
(1) Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung, in der die Prüfung abgelegt werden soll, zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten gewerblich-technischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf und danach eine dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsverordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens sechs Jahre beträgt, nachweist. Bei der Zulassung zur Prüfung für die Fachrichtungen Beleuchtung und Halle muss die Qualifikation als Elektrofachkraft vorhanden sein KfM. Als Elektrofachkraft gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beim Errichten, Ändern und Instandhalten von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Meisterprüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungsgebühren:
Bearbeitungsgebühr: 50,00 Euro
Prüfungsgebühr ohne AEVO-Teil: 600,00 Euro
Prüfungsgebühr mit AEVO-Teil: 750,00 Euro
Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- und Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen
Antrag auf Zulassung
zur Fortbildungsprüfung stellen.
Hier finden Sie das Formular
Themenvorschlag
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Vorbereitungslehrgänge: Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern, und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH