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AUS- UND WEITERBILDUNG

Polier

Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung finden Sie hier.

Prüfungstermine:

Prüfungstermine 2013

Information zur mündlichen Ergänzungsprüfung:
Die schriftlichen Prüfungen können gegebenenfalls durch mündliche Ergänzungsprüfungen ergänzt werden. Hierzu wird gesondert eingeladen, wenn durch die Ergänzungsprüfung das Bestehen der Prüfung oder eine eindeutige Beurteilung erreicht werden kann.

Auszüge aus der Verordnung über die Prüfung "Geprüfter Polier" in der Fassung vom 15. April 1999:

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Polierprüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Bau zugeordnet werden kann, und danach eine ein­schlägige Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens 5 Jahre beträgt, oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen gewerblich-technischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens drei­jährige einschlägige Berufspraxis oder
3. eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis
nachweist. Die Berufspraxis im Sinne des Satzes 1 muss in Tätigkeiten auf einer Baustelle abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum Polier dienlich sind.

(2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Polierprüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

§ 3 Gliederung und Inhalt der Prüfung
(1) Die Polierprüfung gliedert sich in
1. einen wirtschafts-, rechts- und sozialkundlichen Teil,
2. einen bautechnischen Teil,
3. einen berufs- und arbeitspädagogischen Teil.

(2) Die einzelnen Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge an verschiedenen Prüfungsterminen geprüft werden; dabei ist mit dem letzten Prüfungsteil spätestens zwei Jahre nach dem ersten Prüfungstag des ersten Prüfungsteiles zu beginnen.

Prüfungsgebühren:
Bearbeitungsgebühr: 50,00 –
Prüfungsgebühr: 500,00 –

Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- und Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.


Vorbereitungslehrgänge:
Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern, und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.

 
 

DOKUMENT-NR. 34210

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