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Illustration

AUS- UND WEITERBILDUNG

Barmixer/-in

Prüfungstermine:

2012

2013

Anmeldeschlusswird noch bekannt gegebenwird noch bekannt gegeben
Prüfungsfächer:
Fachtheoriewird noch bekannt gegebenwird noch bekannt gegeben
Fachpraxiswird noch bekannt gegebenwird noch bekannt gegeben


Prüfungsanforderungen:

Mit der Prüfung zum „Barmixer”/zur „Barmixerin” werden im Prüfungsfach „Fachtheorie” Kenntnisse im Bereich
- der Waren- und Rohstoffkunde (Inhalte und Rohstoffe sowie Herstellung von Spirituosen, Likören und Destillaten),
- der Garnituren und Fachausdrücke
- sowie der Allgemeinen Getränkekunde nachgewiesen.
Im Prüfungsfach „Fachpraxis” können
- das Arbeiten hinter der Bar,
- Einrichten und Vorbereiten einer Bar für den Einsatz,
- Herstellung von Mixgetränken,
- Rezepturen von Standarddrinks einschließlich Warenanforderung und Kalkulation
- sowie die Pflege der Arbeitsgeräte geprüft werden.

Zulassungsvoraussetzungen:

nach § 2 der Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung „Barmixer/Barmixerin” (IHK)

(1) Zur Prüfung wird zugelassen, wer

1. eine Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen gastgewerblichen Ausbildungsberuf mit Erfolg abgelegt hat und nach der Ausbildung insgesamt eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis hinter der Bar nachweisen kann oder

2. eine Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen gastgewerblichen Ausbildungsberuf mit Erfolg abgelegt hat und nach der Ausbildung insgesamt eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis hinter der Bar nachweisen kann oder

3. eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis hinter der Bar nachweisen kann.

(2) Die Zulassung ist zu versagen, wenn der Prüfungsteilnehmer zum Zeitpunkt der Prüfung das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Vorbereitungslehrgänge:

Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern, und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.

Prüfungsgebühren:

Bearbeitungsgebühren: 50,- –
Prüfungsgebühren: 200,- –

Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- und Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.


Anmeldeformulare für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier.

DOKUMENT-NR. 35814

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