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Illustration

AUS- UND WEITERBILDUNG

Geprüfte Baumarktfachberaterin/Geprüfter Baumarktfachberater

1. Halbjahr 20122. Halbjahr 2012
schriftliche Prüfung

Handlungsfeldübergreifende Qualifikation

- Aspekte der Volks- und Betriebswirtschaft

- Rechtliche und Kaufmännische Grundlagen / Rechnungswesen

- Grundlagen des Marketings

Handlungsfeldspezifische Qualifikation

- Sortimentskunde unter besonderer Berücksichtigung eines Baumarktes

- Marketing unter besonderer Berücksichtigung eines Baumarktes

Derzeit finden keine Prüfungen statt.
Derzeit finden keine Prüfungen statt.
Mündliche Prüfung
Situatives Beratungs- und Verkaufsgespräch unter Berücksichtigung der Aspekte des Einzel- und Großhandels
Derzeit finden keine Prüfungen statt.
Derzeit finden keine Prüfungen statt.

Zulassungsvoraussetzungen:

(1) Zur Prüfung wird zugelassen, wer

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
2. eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis
nachweist.

(2) Die nachzuweisende Berufspraxis muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Qualifikation eines geprüften Baumarktfachberaters IHK/einer geprüften Baumarktfachberaterin IHK gemäß § 1 dienlich sind.

(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die der beruflichen Qualifikation eines geprüften Baumarktfachberaters IHK/einer geprüften Baumarktfachberaterin IHK gemäß § 1 dienlich sind und eine Zulassung zur Prüfung gerechtfertigen.

Prüfungsgebühren:

Bearbeitungsgebühr: 50,00 Euro
Prüfungsgebühr: 400,00 Euro

Ab 7. März 2009 eingehende Anmeldungen / Anträge auf Zulassung zu einer Fortbildungsprüfung unterliegen einem neuen Gebührentarif. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 50,00 Euro, die Prüfungsgebühr 400,00 Euro.

Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.

DOKUMENT-NR. 44695

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