| | 1. Halbjahr 2012 | 2. Halbjahr 2012 | 1. Halbjahr 2013 |
| Anmeldetermin | | 15. Januar 2012 | 1. Juni 2012 | 15. Januar 2013 |
| Kernprozesse der beruflichen Bildung | schriftlich | 27. April
| 5. November | 22. April |
Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung
wird schriftlich und mündlich geprüft | schriftlich | 2. Mai | 7. November | 24. April |
Spezielle berufspädagogische Funktionen (Projektarbeit)
| schriftlich | 4. Mai | 9. November | 26. April |
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine erfolgreich abgelegte Prüfung zum Fachwirt/zur Fachwirtin, zum Fachkaufmann/zur Fachkauffrau, zum Industrie-, Fach-, oder Handwerksmeister oder eine vergleichbare Fortbildungsprüfung gemäß BBiG oder HwO und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis oder
ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine abgeschlossene staatlich anerkannt zweijährige Fachschulfortbildung oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens fünfjährige Berufspraxis und
2. eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation
nachweist.
(2) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 As. 2 genannten Aufgaben sowie zu fachlichen Tätigkeiten i. S. des Absatzes 1 haben.
(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen
Anträge auf Zulassung bzw. Anmeldung zur Fortbildungsprüfung müssen mit den entsprechenden Nachweisen über Berufsausbildung, Arbeitgeberbescheinigungen oder Arbeitszeugnisse sowie der Nachweis einer Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung eingereicht werden.
Prüfungsgebühren:
Bearbeitungsgebühr: 50,00 Euro
Prüfungsgebühr: 600,00 Euro
Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Weitere Hinweise finden Sie unter "mehr zum Thema".
Vorbereitungsträger:
Weitere Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern und auf Hamburgs Kursdatenbank WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH