. .
Illustration

AUS- UND WEITERBILDUNG

Controller/in, Geprüfte/r

Damit ein reibungsloser organisatorischer Ablauf der Prüfung erfolgen kann, bitte die Prüfung der Zulassung zur Fortbildungsprüfung möglichst vor Beginn des Lehrgangs, spätestens zum 15.06. (Herbstprüfung) oder zum 15.12. (Frühjahrsprüfung) beantragen. Reichen Sie den Antrag bitte nur im Original ein, die Nachweise über abgeschlossene Ausbildung und Berufspraxis sind in Kopie beizulegen. Faxe und eingescannte Anträge werden nicht bearbeitet! Außerdem sind dem Antrag auch zwei Themenvorschläge (näheres hierzu finden Sie im Anhang) in vierfacher Ausfertigung beizulegen!!!
1. Halbjahr 20122. Halbjahr 20121. Halbjahr 20132. Halbjahr 2013
Anmeldeschluss (Einreichung der verbindlichen Anmeldung) 15.01.201215.07.201215.01.201315.07.2013

Schriftliche Handlungsbereiche

- Kostenrechnung und Kostenmanagement


20. März 2012

29. Oktober 201219. März 201329. Oktober 2013

- Unternehmensplanung und Budgetierung

- Jahresabschlussanalyse

21. März 201230. Oktober 201220. März 201330. Oktober 2013

- Berichtswesen und Informationsmanagement

25. April 2012

23. November 201226. April 201315. November 2013
Mündlicher Handlungsbereich
- Betriebswirtschaftliche Beratung (Erarbeitung einer Projektarbeit, siehe Link "Themenvorschläge")
- Führungsaufgaben und Moderation

ca. Mai 2012
bis August 2012
ca. Februar 2013ca. Mai 2013 bis August 2013ca. Februar 2014
mündliche Ergänzungsprüfung:
Bei einer mangelhaften schriftlichen Prüfungsleistung (Prüfungsfächer 1 bis 3) kann eine mündliche Ergänzungsprüfung von max. 20 Minuten beantragt werden, sofern diese für das Bestehen der Prüfung ausschlaggebend ist.


§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis
oder
2. ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder einen Bachelor-Abschluss eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder

4. Eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.

(2) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.

(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Prüfungsgebühren:

Bearbeitungsgebühr: 50,00 Euro
Prüfungsgebühr: 500,00 Euro

Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben.

Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.

Vorbereitungslehrgänge:

Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.

DOKUMENT-NR. 5791

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 040 36138138
  • Fax: 040 36138401

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • WICHTIGE LINKS

  • WIR ÜBER UNS

GV Shooting © Ulrich Perrey
  • ANGEBOTE

  • ONLINE-LEHRSTELLENBÖRSE

  • PUBLIKATIONEN