| Damit ein reibungsloser organisatorischer Ablauf der Prüfung erfolgen kann, bitte die Prüfung der Zulassung zur Fortbildungsprüfung möglichst vor Beginn des Lehrgangs, spätestens zum 15.06. (Herbstprüfung) oder zum 15.12. (Frühjahrsprüfung) beantragen. Reichen Sie den Antrag bitte nur im Original ein, die Nachweise über abgeschlossene Ausbildung und Berufspraxis sind in Kopie beizulegen. Faxe und eingescannte Anträge werden nicht bearbeitet! Außerdem sind dem Antrag auch zwei Themenvorschläge (näheres hierzu finden Sie im Anhang) in vierfacher Ausfertigung beizulegen!!! |
| 1. Halbjahr 2012 | 2. Halbjahr 2012 | 1. Halbjahr 2013 | 2. Halbjahr 2013 |
| Anmeldeschluss (Einreichung der verbindlichen Anmeldung) | 15.01.2012 | 15.07.2012 | 15.01.2013 | 15.07.2013 |
Schriftliche Handlungsbereiche - Kostenrechnung und Kostenmanagement
| 20. März 2012 | 29. Oktober 2012 | 19. März 2013 | 29. Oktober 2013 |
- Unternehmensplanung und Budgetierung - Jahresabschlussanalyse | 21. März 2012 | 30. Oktober 2012 | 20. März 2013 | 30. Oktober 2013 |
- Berichtswesen und Informationsmanagement | 25. April 2012 | 23. November 2012 | 26. April 2013 | 15. November 2013 |
Mündlicher Handlungsbereich - Betriebswirtschaftliche Beratung (Erarbeitung einer Projektarbeit, siehe Link "Themenvorschläge") - Führungsaufgaben und Moderation | ca. Mai 2012 bis August 2012 | ca. Februar 2013 | ca. Mai 2013 bis August 2013 | ca. Februar 2014 |
mündliche Ergänzungsprüfung: Bei einer mangelhaften schriftlichen Prüfungsleistung (Prüfungsfächer 1 bis 3) kann eine mündliche Ergänzungsprüfung von max. 20 Minuten beantragt werden, sofern diese für das Bestehen der Prüfung ausschlaggebend ist.
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§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis
oder
2. ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder einen Bachelor-Abschluss eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder
4. Eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.
(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungsgebühren:
Bearbeitungsgebühr: 50,00 Euro
Prüfungsgebühr: 500,00 Euro
Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben.
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.
Vorbereitungslehrgänge:
Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.