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AUS- UND WEITERBILDUNG

Croupier, Geprüfter (IHK)

Zulassungsvoraussetzungen

Es gibt drei alternative Wege, um zur Fortbildungsprüfung der Croupiers zugelassen zu werden. Sie müssen entweder

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
  • oder eine mindestens dreijährige Berufspraxis

nachweisen können. Die Berufspraxis muss in einer öffentlichen Spielbank erworben worden sein und muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Croupiers besitzen.

Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen Teil mit den Prüfungsfächern "Grundlagen des Spielbankbetriebes" und "Spieltechniken und Kommunikation" von jeweils 60 Minuten Dauer sowie einer situationsbezogenen praktischen Übung.

Prüfungstermine

Die Prüfungen finden nach Bedarf statt.

Kosten

Bearbeitungsgebühr: 50,00 –
Prüfungsgebühr: 250,00 –

Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

DOKUMENT-NR. 30519

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