-
Besondere Rechtsvorschriften Geprüfter Croupier (IHK) (Dokument-Nr.: 30520)
-
Gebührenordnung (Dokument-Nr.: 20191)
Downloads
-
Zulassung zur Fortbildungsprüfung
(PDF, 143 KB) (Dokument-Nr.: 12384)
Sie befinden sich hier: Startseite > Ausbildung und Weiterbildung > Weiterbildungsprüfungen / Zertifikate > Prüfungstermine und -informationen > Sonstige Fortbildungsprüfungen > Croupier, Geprüfter (IHK)
Zulassungsvoraussetzungen
Es gibt drei alternative Wege, um zur Fortbildungsprüfung der Croupiers zugelassen zu werden. Sie müssen entweder
nachweisen können. Die Berufspraxis muss in einer öffentlichen Spielbank erworben worden sein und muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Croupiers besitzen.
Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen Teil mit den Prüfungsfächern "Grundlagen des Spielbankbetriebes" und "Spieltechniken und Kommunikation" von jeweils 60 Minuten Dauer sowie einer situationsbezogenen praktischen Übung.
Prüfungstermine
Die Prüfungen finden nach Bedarf statt.
Kosten
Bearbeitungsgebühr: 50,00 –
Prüfungsgebühr: 250,00 –
Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
© Handelskammer Hamburg.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen
© Handelskammer Hamburg.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.