| Damit ein reibungsloser organisatorischer Ablauf der Prüfung erfolgen kann, bitte die Prüfung der Zulassung zur Fortbildungsprüfung möglichst vor Beginn des Lehrgangs, spätestens zum 01.05. (Herbstprüfung) oder zum 01.11. (Frühjahrsprüfung) beantragen. Reichen Sie den Antrag bitte nur im Original ein, die Nachweise über abgeschlossene Ausbildung und Berufspraxis sind in Kopie beizulegen. Faxe und eingescannte Anträge werden nicht bearbeitet! | |
| 2. Halbjahr 2012 | 1. Halbjahr 2013 | 2.Halbjahr 2013 | |
Anmeldeschluss (Einreichung der verbindlichen Anmeldung) | 01.06.2012 | 01.12.2012 | 01.06.2013 | |
Schriftliche Prüfungen: - Grundlagen der Volks- und Betriebswirtschaft - Recht und Steuern | 05. September 2012 | 31. Januar 2013 | 05. September 2013 | |
- Versicherungsprodukte für private Haushalte - Bankprodukte für private Haushalte - Bausparen und Immobilien | 06. September 2012 | 01. Februar 2013 | 06. September 2013 | |
Mündliche Ergänzungsprüfung | Findet zum Termin der mündlichen Prüfung statt. |
Mündliche Prüfung | ca. November 2012 | ca. April 2013 | ca. November 2013 | |
Zusatz zur mündlichen Ergänzungsprüfung: Bei einer mangelhaften schriftlichen Prüfungsleistung kann eine mündliche Ergänzungsprüfung von max. 20 Minuten beantrag werden, sofern diese für das Bestehen der Prüfung ausschlaggebend ist. | |
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Bankkaufmann, Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder Versicherungskaufmann und eine mindestens zwölfmonatige berufliche Praxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine mindestens achtzehnmonatige berufliche Praxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf oder einen wirtschaftsbezogenen Schulabschluss und eine mindestens zweijährige berufliche Praxis oder
4. eine mindestens dreijährige berufliche Praxis nachweist.
Die berufliche Praxis muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum Fachberater für Finanzdienstleistungen dienlich sind; sie muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum Bereich der Finanzdienstleistungen aufweisen.
Die Prüfung Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen entspricht dem Grundlagenteil der Fortbildungsprüfung Fachwirt/-in für Finanzberatung.
Prüfungsgebühren:
Bearbeitungsgebühr: 50,00 Euro
Prüfungsgebühr: 250,00 Euro
Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.
Vorbereitungslehrgänge:
Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.