| 1. Halbjahr 2012 | 2. Halbjahr 2012 | |
| Anmeldeschluss | 15. Januar 2012 | 15. Juli 2012 | |
Schriftliche Handlungsbereiche - Methodisches Arbeiten unter Anwendung moderner Informationstechnologien - Wirtschaften unter Berücksichtigung von Kosten-/Nutzenaspekten | 15. Mai 2012 | November/Dezember | |
- Marktchancen identifizieren und die Marke- tinginstrumente zielgerichtet einsetzen - Rechtsfragen aus der Vertriebspraxis prüfen und bearbeiten | 16. Mai 2012 | November/Dezember | |
| Mündlicher Handlungsbereich: | | | |
| - Kundenkontakte effektiv und effizient gestalten | ca. 25./26. KW 2012 | Januar | |
| Mündliche Ergänzungsprüfung | Bei einer mangelhaften schriftlichen Prüfungsleistung kann eine mündliche Ergänzungsprüfung von max. 20 Minuten beantragt werden, sofern diese für das Bestehen der Prüfung ausschlaggebend ist. |
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zugelassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens sechsmonatige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen Ausbildungsberuf, der dem Vertriebsbereich zuzuordnen ist, und danach eine mindestens 18-monatige Berufspraxis oder
4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis
nachweist.
(2) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.
(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungsgebühren:
Bearbeitungsgebühr: 50,00 Euro
Prüfungsgebühr: 400,00 Euro
Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.
Vorbereitungslehrgänge:
Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.