| Prüfungstermine |
| Schriftlicher Prüfungsteil | |
Handlungsbereich 4 (Ausbildung) (AEVO-Ausbildereignungsprüfung) | Mangels Prüfungsteilnehmer zur Zeit keine Termine geplant |
schriftlich | |
praktisch | |
| Situationsaufgabe 1 | |
schriftliche Prüfung (240 Minuten) | |
| Situationsaufgabe 2 | |
schriftlicher Teil (240 Minuten) | |
| Situationsaufgabe 3 | |
Abgabe Hausarbeit | |
Präsentation und Fachgespräch | |
| Praktischer Prüfungsteil | |
Situationsaufgabe 2 praktische Umsetzung (90 Minuten) | |
Situationsaufgabe 3 praktische Umsetzung (300 Minuten) | |
Zulassungsvoraussetzungen:
(1) Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgeschlossene Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf als Florist/
Floristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
2. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis gemäß Satz 1 muss in Tätigkeiten erfolgt sein, die inhaltlich wesentliche Bezüge
zu den Aufgaben eines Floristmeisters gemäß § 1 haben.
(2) Außerdem ist ein Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach der
Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vorzulegen.
(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Meisterprüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage
von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und
Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.
Prüfungsgebühren:
Ab 7. März 2009 eingehende Anmeldungen / Anträge auf Zulassung zu einer Fortbildungsprüfung unterliegen einem neuen Gebührentarif.
Bearbeitungsgebühr: 50,00 –
Prüfungsgebühr: 600,00 –
Die Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet.