Prüfungstermine
| Frühjahr 2012 | |
| Anmeldeschluss | 30.11.2011 | |
schriftliche Prüfung
| 6. März 2012 | |
praktische Prüfung
| April 2012 | |
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
2. eine vierjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis im Sinne des Satzes 1 muss in Tätigkeiten auf Flughäfen abgeleistet sein, die der beruflichen Umschulung zum Geprüften Flugzeugabfertiger dienlich sind.
(2) Soldaten auf Zeit und ehemalige Soldaten sind zur Prüfung zuzulassen, wenn der Bundesminister der Verteidigung oder die vom ihm bestimmte Stelle bescheinigt, dass der Bewerber Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, welche die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
(3) Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise
glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur
Prüfung rechtfertigen.
Prüfungsgebühren
Bearbeitungsgebühren: 50,00 Euro
Prüfungsgebühren: 300,00 Euro
Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Externen Prüfung stellen. Diesen finden Sie unter "Downloads".
Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern, und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.