| 1. Halbjahr | 2. Halbjahr |
| Anmeldeschluss | 15. Januar | 15. Juli |
Schriftliche Prüfungsfächer Übersetzung in die deutsche Sprache Übersetzung in die englische Sprache Verfassen eines fremdsprachlichen Geschäftsbriefes Beantworten einer fremdsprachlichen Korrespondenz Schriftliche Zusammenfassung in deutscher Sprache Die mündlichen Prüfungsfächer dürfen nur bei ausreichenden Leistungen in allen schriftlichen Prüfungsfächern abgelegt werden! | 21.03.2012 20.03.2013 26.03.2014 27.03.2015 | 03.09.2012 02.09.2013 03.09.2014 07.09.2015
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Prüfungsergebnisse - online Mündliche Prüfungsfächer Gespräch in der Fremdsprache über wirtschaftbezogene Themen nach schriftlicher Vorgabe in der Fremdsprache; Geschäftstelefonat in der Fremdsprache über einen in deutscher Sprache (Hauptsprache) vorgegebenen Sachverhalt | 19. KW 21. KW Änderung vorbehalten! | 42. KW 44. KW Änderung vorbehalten! |
| Abschlussfeier | keine | keine |
| Mündliche Ergänzungsprüfung | keine | keine |
Einladung zur schriftlichen Prüfung: 4 Wochen vor Prüfungstermin
Bitte notieren Sie sich die auf Ihrer Einladung vermerkte Ident- und Prüflingsnummer. Telefonische Auskünfte zu Ihren Daten sowie zu den Ergebnissen können nicht gegeben werden!
Zulassungsvoraussetzungen:
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen,
1. wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden
oder dienstleistenden Ausbildungsberuf sowie fremdsprachliche Kenntnisse und Fertigkeiten nachweist
oder
2. wer nachweist, dass er hinreichende fremdsprachliche und kaufmännische Kenntnisse und
schreibtechnische Fertigkeiten erworben hat. Dieser Nachweis erfolgt in der Regel durch eine
Teilnahmebestätigung über entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen oder eine vergleichbare
öffentlich-rechtliche Prüfung.
(2) Die nachzuweisenden Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß Absatz 1 müssen den Anforderungen der
in § 3 Abs. 2 beschriebenen Kommunikationssituationen genügen.
(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von
Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen
erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Den Rahmenstoffplan können Sie beim DIHK und Aufgaben und Lösungshinweise durchgeführter Prüfungen bei der DIHK-Bildungs-GmbH bestellen.
Prüfungsgebühren:
Bearbeitungsgebühr: 50,00 €
Prüfungsgebühr: 240,00 €
Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet.
Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Die genannte Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.
Vorbereitungslehrgänge:
Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern, und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.