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AUS- UND WEITERBILDUNG

Schutz- und Sicherheitskraft, Geprüfte

Prüfungstermine

1. Halbjahr 20122. Halbjahr 2012
Anmeldeschluss15. November 2011   15. Mai 2012
Schriftliche Prüfung

Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln
- Rechtskunde
- Dienstkunde
Prüfungsdauer: 150 Minuten

Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
- Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen
- Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
- Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
Prüfungsdauer: 150 Minuten

  06. März 201209. Oktober 2012
Mündliche Prüfung

Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln
- Situationsbeurteilung und -bewältigung
- Kommunikation
- Kunden- und Serviceorientierung
- Zusammenarbeit
Prüfungsdauer: 30 bis 40 Min.

1. Halbjahr 20132. Halbjahr 2013
Anmeldeschluss15. November 201215. Mai 2013
Schriftliche Prüfung

Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln
- Rechtskunde
- Dienstkunde
Prüfungsdauer: 150 Minuten

Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
- Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen
- Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
- Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
Prüfungsdauer: 150 Minuten

05. März 201308. Oktober 2013
Mündliche Prüfung

Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln
- Situationsbeurteilung und -bewältigung
- Kommunikation
- Kunden- und Serviceorientierung
- Zusammenarbeit
Prüfungsdauer: 30 bis 40 Min.

1. Halbjahr 20142. Halbjahr 2014
Anmeldeschluss15. November 201315. Mai 2014
Schriftliche Prüfung

Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln
- Rechtskunde
- Dienstkunde
Prüfungsdauer: 150 Minuten

Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
- Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen
- Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
- Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
Prüfungsdauer: 150 Minuten

11. März 201414. Oktober 2014
Mündliche Prüfung

Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln
- Situationsbeurteilung und -bewältigung
- Kommunikation
- Kunden- und Serviceorientierung
- Zusammenarbeit
Prüfungsdauer: 30 bis 40 Min.

1. Halbjahr 20152. Halbjahr 2015
Anmeldeschluss15. November 201415. Mai 2015
Schriftliche Prüfung

Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln
- Rechtskunde
- Dienstkunde
Prüfungsdauer: 150 Minuten

Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
- Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen
- Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
- Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
Prüfungsdauer: 150 Minuten

09. März 201513. Oktober 2015
Mündliche Prüfung

Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln
- Situationsbeurteilung und -bewältigung
- Kommunikation
- Kunden- und Serviceorientierung
- Zusammenarbeit
Prüfungsdauer: 30 bis 40 Min.

Information zur mündlichen Ergänzungsprüfung

Die schriftlichen Prüfungen können gegebenenfalls durch mündliche Ergänzungsprüfungen ergänzt werden. Hierzu wird gesondert eingeladen, wenn durch die Ergänzungsprüfung das Bestehen der Prüfung oder eine eindeutige Beurteilung erreicht werden kann. Näheres regelt die Rechtsvorschrift.

Zulassungsvoraussetzungen
(Auszug aus den Rechtsvorschriften)

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen,

und

ein Mindestalter von 24 Jahren und die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.

(2) Die Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft gemäß Abs. 1 soll inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft entsprechend § 1 Abs. 2 haben.

(3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kompetenzen und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Wichtige Hinweise

Bitte reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen (siehe Zulassungsvoraussetzungen) mit dem Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung möglichst noch vor Lehrgangsbeginn, jedoch spätestens bis zum Anmeldeschlusstermin bei der Handelskammer Hamburg ein.

Berufspraxis aus dem Bereich der Bundeswehr kann nur unter bestimmten Bedingungen angerechnet werden. Sie wird nicht automatisch als Berufspraxis angesehen.

Prüfungsgebühren

Ab 7. März 2009 eingehende Anmeldungen / Anträge auf Zulassung zu einer Fortbildungsprüfung unterliegen einem neuen Gebührentarif.

Bearbeitungsgebühr: 50,00 –
Prüfungsgebühr: 280,00 –

Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Der genannte Betrag ergibt sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

Vorbereitungslehrgänge

Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern, und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.

DOKUMENT-NR. 35316

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