Prüfungstermine
| 1. Halbjahr 2012 | 2. Halbjahr 2012 |
| Anmeldeschluss | 15. November 2011 | 15. Mai 2012 |
| Schriftliche Prüfung | | |
Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln - Rechtskunde - Dienstkunde Prüfungsdauer: 150 Minuten
Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik - Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen - Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz - Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik Prüfungsdauer: 150 Minuten | 06. März 2012 | 09. Oktober 2012 |
| Mündliche Prüfung | | |
Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln - Situationsbeurteilung und -bewältigung - Kommunikation - Kunden- und Serviceorientierung - Zusammenarbeit Prüfungsdauer: 30 bis 40 Min. | | |
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| 1. Halbjahr 2013 | 2. Halbjahr 2013 |
| Anmeldeschluss | 15. November 2012 | 15. Mai 2013 |
| Schriftliche Prüfung | | |
Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln - Rechtskunde - Dienstkunde Prüfungsdauer: 150 Minuten
Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik - Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen - Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz - Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik Prüfungsdauer: 150 Minuten | 05. März 2013 | 08. Oktober 2013 |
| Mündliche Prüfung | | |
Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln - Situationsbeurteilung und -bewältigung - Kommunikation - Kunden- und Serviceorientierung - Zusammenarbeit Prüfungsdauer: 30 bis 40 Min. | | |
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| 1. Halbjahr 2014 | 2. Halbjahr 2014 |
| Anmeldeschluss | 15. November 2013 | 15. Mai 2014 |
| Schriftliche Prüfung | | |
Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln - Rechtskunde - Dienstkunde Prüfungsdauer: 150 Minuten
Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik - Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen - Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz - Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik Prüfungsdauer: 150 Minuten | 11. März 2014 | 14. Oktober 2014 |
| Mündliche Prüfung | | |
Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln - Situationsbeurteilung und -bewältigung - Kommunikation - Kunden- und Serviceorientierung - Zusammenarbeit Prüfungsdauer: 30 bis 40 Min. | | |
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| 1. Halbjahr 2015 | 2. Halbjahr 2015 |
| Anmeldeschluss | 15. November 2014 | 15. Mai 2015 |
| Schriftliche Prüfung | | |
Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln - Rechtskunde - Dienstkunde Prüfungsdauer: 150 Minuten
Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik - Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen - Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz - Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik Prüfungsdauer: 150 Minuten | 09. März 2015 | 13. Oktober 2015 |
| Mündliche Prüfung | | |
Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln - Situationsbeurteilung und -bewältigung - Kommunikation - Kunden- und Serviceorientierung - Zusammenarbeit Prüfungsdauer: 30 bis 40 Min. | | |
Information zur mündlichen Ergänzungsprüfung
Die schriftlichen Prüfungen können gegebenenfalls durch mündliche Ergänzungsprüfungen ergänzt werden. Hierzu wird gesondert eingeladen, wenn durch die Ergänzungsprüfung das Bestehen der Prüfung oder eine eindeutige Beurteilung erreicht werden kann. Näheres regelt die Rechtsvorschrift.
Zulassungsvoraussetzungen
(Auszug aus den Rechtsvorschriften)
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen,
und
ein Mindestalter von 24 Jahren und die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.
(2) Die Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft gemäß Abs. 1 soll inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft entsprechend § 1 Abs. 2 haben.
(3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kompetenzen und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Wichtige Hinweise
Bitte reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen (siehe Zulassungsvoraussetzungen) mit dem Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung möglichst noch vor Lehrgangsbeginn, jedoch spätestens bis zum Anmeldeschlusstermin bei der Handelskammer Hamburg ein.
Berufspraxis aus dem Bereich der Bundeswehr kann nur unter bestimmten Bedingungen angerechnet werden. Sie wird nicht automatisch als Berufspraxis angesehen.
Prüfungsgebühren
Ab 7. März 2009 eingehende Anmeldungen / Anträge auf Zulassung zu einer Fortbildungsprüfung unterliegen einem neuen Gebührentarif.
Bearbeitungsgebühr: 50,00 –
Prüfungsgebühr: 280,00 –
Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Der genannte Betrag ergibt sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Vorbereitungslehrgänge
Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern, und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.