Damit ein reibungsloser organisatiorischer Ablauf der Prüfung erfolgen kann, bitte die Prüfung der Zulassung zur Fortbildungsprüfung möglichst vor Beginn des Lehrgangs, spätestens zum 01.05. (Herbstprüfung) oder zum 01.11. (Frühjahrsprüfung). Reichen Sie den Antrag bitte nur im Original ein. Faxe und eingescannte Anträge werden nicht bearbeitet! Die Nachweise über die Berufspraxis bitte in Kopie beilegen!
Prüfungstermine
| 2012 | | 2013 | | 2014 | | 2015 | |
Prüfungsteil A - Erstellen einer Kosten- und Leistungsrechnung und zielorientierte Anwendung - Finanzwirtschaftliches Management | 22. März | 20. Sept. | 07. März | 12. Sept. | 13. März | 18. Sept. | 19. März | 24. Sept |
Prüfungsteil B - Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen u. d. Lageberichts nach nationalem Recht
| 23. März | 21. Sept. | 08. März | 13. Sept. | 14. März | 19. Sept. | 20. März | 25. Sept. |
- Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards - Grundlagenteil - Hauptteil
| 26. März | 24. Sept. | 11. März | 16 Sept. | 17. März | 22. Sept. | 23. März | 28. Sept. |
- Steuerrecht und betr. Steuerlehre - Berichterstattung; Auswerten und Interpretieren des Zahlenwerks für Managemententscheidungen | 30. März | 28. Sept. | 15. März | 20. Sept. | 21. März | 26. Sept. | 27. März | 02. Okt. |
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von drei Jahren und danach eine mind. dreijährige kaufmännische Berufspraxis
oder
2. ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftwissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Diplom- oder Bachelor-Abschluss iener staatlichen oder staatlich anerkannten Berufakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufakademie und danach eine mind. zweijährige Berufspraxis
oder
3. eine mind. sechsjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis im Sinne des Absatz 1 muss in der beruflichen Fortbildung zum Geprüften Bilanzbuchhalter/Bilanzbuchhalterin dienlichen kaufmännischen oder verwaltenden Tätigkeiten und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
(4) Zur Prüfung im Prüfungsteil B ist zuzulassen, wer nachweist innerhalb der letzten 2 Jahre den Prüfungsteil A abgelegt zu haben. Zum Prüfungsteil C ist zuzulassen, wer alle schriftlichen Prüfungsleistungen nach § 3 Abs.2 und 3 mit mind. ausreichend bestanden hat.
Prüfungsgebühren:
Bearbeitungsgebühr: 50,00 Euro
Prüfungsgebühr: 500,00 Euro
Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch spätestens zum 01.05. (2. Halbjahr) oder 01.11. (1. Halbjahr), sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.
Vorbereitungslehrgänge:
Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern, und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.
Hinweis zur Ablegung von Zusatzqualifikationen "Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standarts: Geprüfte Bilanzbuchhalter, die die Zusatzqualifiktaion "Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards" ablegen möchten, haben nicht die Möglichkeit der Auswahl! Es müssen der Grundlagenteil und der Haupteil abgelegt werden. Hierüber wird eine Bescheinigung gemäß der Verordnung ausgestellt, die als Anlage zum Zeugnis "Geprüfter Bilanzbuchhalter" dient. Die Bescheinigung wird ausgehändigt, wenn in der Prüfung mind. ausreichende Leistungen (50 Punkte) erzielt wurden. Die Prüfung wird nur schriftlich durchgeführt. Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Prüfungsgebühr: 200,00 Euro