Prüfungstermine:
(Änderungen vorbehalten)
| 1. Halbjahr 2012 | 2. Halbjahr 2011 |
| Schriftliche Prüfung | 20.03.2012 | 23.08.2011 |
| Praktische Prüfung | 21.03.2012 - 23.03.2012 | 24.08.2011 - 26.08.2011 |
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| Schriftliche Prüfung | 27.03.2012 | 01.11.2011 |
| Praktische Prüfung | 28.03.2012 - 30.03.2012 | 02.11.2011 - 04.11.2011 |
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| Schriftliche Prüfung | 02.07.2012 | 13.12.2011 |
| Praktische Prüfung | 03.07.2012 - 05.07.2012 | 14.12.2011 - 16.12.2011 |
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| Schriftliche Prüfung | | |
| Praktische Prüfung | | |
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Prüfungsanforderungen:
(1) Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
a) dem schriftlichen Teil und
b) dem praktischen Teil.
(2) Schriftlich wird geprüft in folgenden Fachgebieten:
a) Umschlagstechnik (60 Minuten):
Anschlagtechnik, Flurfördertechnik, Hebezeugtechnik, Arbeitsschutz und Unfallschutz
b) Gefahrgut (60 Minuten):
Vorschriften der Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung
c) Transport- und Lagertechnik (60 Minuten):
Containerumschlag, Dokumentation, Umschlag von Stückgut und Massengut, Ladungsbehandlung
d) Allgemeine Grundlagen (60 Minuten):
Fachenglisch, Elektronische Datenverarbeitung, Arbeits- und Tarifvertragsrecht,
Technische Grundlagen, Wirtschaftsgrundlagen
(3) Praktisch wird geprüft in Form von Arbeitsproben in folgenden Fachgebieten:
a) Umschlagstechnik
b) Gefahrgut
c) Transport- und Lagertechnik
Informationen zur mündlichen Ergängzungsprüfung:
Werden in Fachgebieten der schriftlichen Prüfung mangelhafte, aber keine ungenügenden Leistungen erzielt, ist in diesen Fachgebieten eine mündliche Ergänzungsprüfung im Anschluss an der praktischen Prüfung durchzuführen. Näheres regelt die Rechtsvorschrift.
§ 2 Zulassung zur Prüfung
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer seit mindestens sechs Jahren im Besitz des Berechtigungs-
ausweises für Hafenarbeit ist.
(2) Ausnahmen können vom zuständigen Prüfungsausschuss genehmigt werden, wenn die Teilnehmer
ununterbrochen seit mindestens 2 Jahren im Besitz des Berechtigungsausweises für Hafenarbeit
sind und sie glaubhaft machen, dass sie durch den Besuch von Lehrgängen weitere Kenntnisse
und Fertigkeiten erworben haben.
Prüfungsgebühr:
Bearbeitungsgebühr: 50,00 –
Prüfungsgebühr: 150,00 –
Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Hinweise zur Prüfungsanmeldung:
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens vier Wochen vor der jeweiligen schriftlichen Prüfung bei unserer Handelskammer einzureichen. Sie werden in der Reihenfolge des Einganges im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten berücksichtigt. Bitte haben Sie gegebenenfalls Verständnis dafür, dass wir uns Terminänderungen vorbehalten müssen, wenn eine Organisation zu den angegebenen Terminen aus übergeordneten Gründen nicht möglich sein sollte.
Vorbereitungslehrgänge:
Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern, und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.