| 1. Halbjahr 2012 | 2. Halbjahr 2012 |
| Anmeldeschluss | 15. Januar 201 | 15. Juli 2012 |
| Grundlegende Qualifikationen | | |
Rechtsbewusstes Handeln - 90 Min. | 03. Mai 2012 | 8. November 2012 |
Betriebswirtschaftliches Handeln - 90 Min.
Zusammenarbeit im Betrieb - 90 Min. | 04. Mai 2012 | 9. November 2012 |
| Handlungsspezifische Qualifikationen | | |
1. Situationsaufgabe - 180 Min. Schwerpunkt Schutz und Sicherheitstechnik
2. Situationsaufgabe - 180 Min. Schwerpunkt Organisation | 23. Mai 2012 | 13. Dezember 2012 |
Situationsbezogenes Fachgespräch | Juli/August 2012 | Februar 2013 |
| | |
| 1. Halbjahr 2013 | 2. Halbjahr 2013 |
| Anmeldeschluss | 15. Januar 2013 | 15. Juli 2013 |
| Grundlegende Qualifikationen | | |
| Rechtsbewusstest Handeln - 90 Min. | 2. Mai 2013 | 7. November 2013 |
Betriebswirtschaftliches Handeln - 90 Min. Zusammenarbeit im Betrieb - 90 Min. | 3. Mai 2013 | 8. November 2013 |
| Handlungsspezifische Qualifikationen | | |
1. Situationsaufgabe - 180 Min. Schwerpunkt Schutz und Sicherheitstechnik
2. Situationsaufgabe - 180 Min. Schwerpunkt Organisation | 23. Mai 2013 | 22. November 2013 |
Situationsbezogenes Fachgespräch | Juli/August 2013 | Februar 2014 |
Information zur mündlichen Ergänzungsprüfung:
Die schriftlichen Prüfungen können gegebenenfalls durch mündliche Ergänzungsprüfungen ergänzt werden. Hierzu wird gesondert eingeladen, wenn durch die Ergänzungsprüfung das Bestehen der Prüfung oder eine eindeutige Beurteilung erreicht werden kann. Näheres regelt die Rechtsvorschrift.
§ 3 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen sicherheitsrelevanten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis
4. eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder
5. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. zu den in Absatz 1 Nr. 1 bis 5 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters/einer Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit gemäß § 1 Abs. 3 haben.
(4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnisse oder auf andere Weise glaubhaft macht, Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie eine Zulassung zur Fortbildungsprüfung beantragen.
Prüfungsgebühren:
Bearbeitungsgebühr: 50,00 €
Prüfungsgebühr: 500,--€
Ab 7. März 2009 eingehende Anmeldungen / Anträge auf Zulassung zu einer Fortbildungsprüfung unterliegen einem neuen Gebührentarif.
Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Der genannte Betrag ergibt sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Vorbereitungslehrgänge:
Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern, und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.