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Gebührenordnung der Handelskammer Hamburg
(PDF, 79 KB) (Dokument-Nr.: 49262)
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Seit dem 22. Mai 2007 benötigen Versicherungsvermittler und Versicherungsberater eine Erlaubnis und Registrierung der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Die Übergangsfrist für bereits tätige Vermittler ist am 31. Dezember 2008 abgelaufen.
Wenn Sie als "gebundener Versicherungsvertreter" tätig sind, erfolgt die Registrierung über Ihr Versicherungsunternehmen. Eine Erlaubnis ist nicht notwendig.
Wenn Sie als "ungebundener Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler" tätig sind, reichen Sie Ihre beiden Anträge bitte umgehend bei uns ein!
Bei einem Wechsel der Tätigkeitsart genügt ein formloser schriftlicher Antrag, den Sie uns bitte per Fax oder Post zusenden. Sofern Ihre bisherige Erlaubnis älter ist als 12 Monate, ist eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung vorzunehmen. Dazu beantragen Sie bitte das polizeiliche Führungszeugnis und den Gewerbezentralregisterauszug wie in der unten stehenden Tabelle beschrieben. Die Gebühr für den Wechsel der Tätigkeitsart beträgt EUR 30,--.
Hinweis für Nicht-EU-Bürger:
Bitte beachten Sie, dass aufenthaltsrechtliche Fragen nicht von der IHK geprüft werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Ausländerbehörde."
Antrag auf Erlaubnis für Versicherungsvermittler und Makler
Bitte füllen Sie die Anträge direkt im Netz aus. Sie können sie dann ausdrucken und uns unterschrieben zusenden.
Neben den Anträgen benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
| Erforderliche Anlagen: | Ausgestellt durch: |
| Polizeiliches Führungszeugnis* zur Vorlage bei einer Behörde: (Anschrift; Handelskammer Hamburg, Postfach 11 15 47, 20414 Hamburg, Verwendungszweck "Erlaubnis nach § 34d GewO”)* | Einwohneramt |
| Auskunft aus dem Gewerbezentralregister* | Verbraucherschutzamt |
| Bescheinigung in Steuersachen | Finanzamt |
| Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung* | Versicherungsunternehmen |
| Sachkundenachweis | z. B. Versicherungsunternehmen |
| Bei jur. Person: Handelsregister-Auszug | Handelsregister |
*Die Unterlagen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein.
Hinweis:
Bitte fügen Sie die erforderlichen Anlagen, sofern möglich, den Anträgen bei. Nach Eingang Ihres Antrages melden wir uns bei Ihnen. Sie erhalten dann einen Hinweis auf eventuell noch fehlende Unterlagen. Erst wenn uns alle Unterlagen vorliegen und die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie von uns die Erlaubnis, Ihre Registernummer sowie unseren Gebührenbescheid.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Gesprächstermin, sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen. Herr Schlichting steht Ihnen in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr gern zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit nicht nur von unserer Handelskammer, sondern von weiteren öffentlichen Stellen abhängt. So schreiben wir für die Zuverlässigkeitsprüfung Vollstreckungsgericht, Gerichtsvollzieher und Staatsanwaltschaft an. Die Rückmeldung kann drei bis vier Wochen dauern. Erst wenn alle Unterlagen vorliegen, können wir die Erlaubnis erteilen und die Registrierung vornehmen.
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Anmeldung zur Sachkundeprüfung
Antrag auf Erlaubnis für Versicherungsberater
Antrag auf Erlaubnisbefreiung für produktakzessorische Versicherungsvermittler
Mitteilung über Tätigkeit in einem anderen Mitglieds- oder Vertragsstaat
Antrag auf Eintragung als gebundener Versicherungsvertreter (natürliche Person)
Antrag auf Eintragung als gebundener Versicherungsvertreter (juristische Person)
© Handelskammer Hamburg.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen
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