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FINANZPLATZ UND BÖRSE

Antragsunterlagen: Erlaubnisverfahren für Versicherungsberater

Versicherungsberater benötigen seit dem 22.05.2007 eine Erlaubnis nach § 34 e Abs.1 GewO.

Bitte beachten Sie, dass für natürliche Personen (nicht in das Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer sowie eingetragene Kaufleute) und juristische Personen (z. B. Limited, GmbH, AG, Genossenschaft) unterschiedliche Antragsformulare zu verwenden sind!

Hinweis: Bei Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter die Erlaubnis auf seinen Namen zu beantragen. Die Personengesellschaft selbst kann nicht Träger der Erlaubnis sein! Bei der GmbH & Co. KG ist grundsätzlich die Komplementär-GmbH die Gewerbetreibende und damit erlaubnispflichtig.

Natürliche Personen verwenden bitte das

Formular 2.1. – Antrag auf Erlaubnis nach § 34 e Abs. 1 GewO (natürliche Person)

Juristischen Personen verwenden bitte

Formular 2.2 – Antrag auf Erlaubnis nach § 34 e Abs. 1 GewO (juristische Person)

Hier finden Sie das Beiblatt für weitere gesetzliche Vertreter: Formular 8 Beiblatt juristische Person

Bitte beachten Sie, dass die Formulare 2.1 und 2.2 keinen Antrag auf Registrierung beinhalten. Diesen müssen Sie zusätzlich stellen. Zum Antrag auf Registrierung geht es über den Link in der linken Spalte.

Sachkundenachweis (Delegation)
Soweit der Antragsteller oder bei juristischen Personen ein oder mehrere Mitglieder der Geschäftsführung den für die Erlaubniserteilung erforderlichen Sachkundenachweis nicht selbst erbringen können oder wollen, besteht die Möglichkeit, den Nachweis der Sachkunde auf andere Personen im Unternehmen zu delegieren.

Bei einer Delegation des Sachkundenachweises ausschließlich auf Angestellte (z. B. Prokurist, Handlungsbevollmächtigter) verwenden Sie bitte
Formular 4.3 – Delegation des Sachkundenachweises nach § 34 d Abs. 2 Nr. 4 GewO

Bei einer Delegation des Sachkundenachweises innerhalb der Geschäftsführung einer juristischen Person verwenden Sie bitte
Formular 4.4 – Delegation des Sachkundenachweises innerhalb der Geschäftsführung einer juristischen Person nach § 34 d Abs. 2 Nr. 4 GewO

Nachweis der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung
Zum Nachweis der für die Erlaubniserteilung notwendigen Berufshaftpflichtversicherung verwenden Sie bitte ausschließlich
Formular 5.2 – Versicherungsbestätigung Berufshaftpflicht - § 34 e GewO

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Merkblatt 'Versicherungsberater'.

 
 

DOKUMENT-NR. 41884

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