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FINANZPLATZ UND BÖRSE

Antragsunterlagen: Erlaubnisverfahren für Versicherungsvermittler

Versicherungsmakler und Mehrfachagenten, die für mehrere Versicherungsunternehmen Versicherungen vermitteln, deren Produkte zueinander in Konkurrenz stehen, benötigen eine Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO. Auch so genannten gebundenen Versicherungsvermittler (Ausschließlichkeitsvertreter), die bei einer Registrierung durch „ihr” Versicherungsunternehmen eigentlich nicht der Erlaubnispflicht unterliegen, steht es frei, eine Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO zu beantragen.

Bitte beachten Sie, dass für natürliche Personen (nicht in das Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer sowie eingetragene Kaufleute) und juristische Personen (z. B. Limited, GmbH, AG, Genossenschaft) unterschiedliche Antragsformulare zu verwenden sind!

Hinweis: Bei Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter die Erlaubnis auf seinen Namen zu beantragen. Die Personengesellschaft selbst kann nicht Träger der Erlaubnis sein! Bei der GmbH & Co. KG ist grundsätzlich die Komplementär-GmbH die Gewerbetreibende und damit erlaubnispflichtig.

Natürliche Personen (nicht im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer, Gesellschafter von GbRs, OHGs und KGs sowie im Handelsregister eingetragene Kaufleute) verwenden bitte

Formular 1.1. – Antrag auf Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO (natürliche Person)

Juristische Personen (GmbH; Limited, AGs und Genossenschaften) verwenden bitte

Formular 1.2 – Antrag auf Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO (juristische Person)

HINWEIS: Hier finden Sie das Beiblatt für weitere gesetzliche Vertreter Formular 8 Beiblatt juristische Person

Bitte beachten Sie, dass die Formulare 1.1 und 1.2 keinen Antrag auf Registrierung beinhalten. Diesen müssen Sie zusätzlich stellen. Zum Antrag auf Registrierung geht es hier.

Sachkundenachweis (Delegation)
Soweit der Antragsteller oder bei juristischen Personen ein oder mehrere Mitglieder der Geschäftsführung den für die Erlaubniserteilung erforderlichen Sachkundenachweis nicht selbst erbringen können oder wollen, besteht die Möglichkeit, den Nachweis der Sachkunde auf andere Personen im Unternehmen zu delegieren.

Bei einer Delegation des Sachkundenachweises ausschließlich auf Angestellte (z. B. Prokurist, Handlungsbevollmächtigter) verwenden Sie bitte
Formular 4.1 – Delegation des Sachkundenachweises nach § 34 d Abs. 2 Nr. 4 GewO

Bei einer Delegation des Sachkundenachweises innerhalb der Geschäftsführung einer juristischen Person verwenden Sie bitte
Formular 4.2 – Delegation des Sachkundenachweises innerhalb der Geschäftsführung einer juristischen Person nach § 34 d Abs. 2 Nr. 4 GewO

Informationen zum Thema Sachkunde finden Sie hier!

Nachweis der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung
Zum Nachweis der für die Erlaubniserteilung notwendigen Berufshaftpflichtversicherung können Sie folgenden Vordruck verwenden:
Formular 5.1 – Versicherungsbestätigung Berufshaftpflicht - § 34 d GewO

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Merkblatt 'Versicherungsvermittler mit Erlaubnis'.

 
 

DOKUMENT-NR. 41885

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