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Sie befinden sich hier: Startseite > Börse > Antragsunterlagen: Registrierungsverfahren für Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter und Versicherungsberater
Versicherungsvermittler und Versicherungsberater sind seit dem 22. Mai 2007 verpflichtet, sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit in das Versicherungsvermittlerregister nach § 11 a Abs. 1 GewO eintragen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass für natürliche Personen (nicht in das Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer sowie eingetragene Kaufleute) und juristische Personen (z. B. Limited, GmbH, AG, Genossenschaft) unter-schiedliche Antragsformulare zu verwenden sind!
Hinweis: Bei Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter die Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister für sich selbst zu beantragen. Bei der GmbH & Co. KG ist grundsätzlich die Komplementär-GmbH die Gewerbetreibende und unterliegt damit der Registrierungspflicht.
Natürliche Personen verwenden bitte
Formular 7.1. – Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister (natürliche Person)
Juristische Personen verwenden bitte
Formular 7.2 – Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister (juristische Person)
Bitte beachten Sie, dass die Formulare 7.1 und 7.2 keinen Antrag auf Erlaubniserteilung/-befreiung beinhalten. Diesen müssen Sie zusätzlich stellen. Zum Erlaubniserteilungs-/befreiungsantrag geht es hier.
Hinweis: Diese Formulare beziehen sich ausschließlich auf die Tätigkeitsarten: Versicherungsmakler mit Erlaubnis, Versicherungsvertreter mit Erlaubnis, Versicherungsvertreter mit Erlaubnisbefreiung (produktakzessorische Versicherungsvertreter) und Versicherungsberater. Eine Eintragung als gebundener Versicherungsvertreter nach § 34 d Abs. 4 GewO erfolgt ausschließlich über das Versicherungsunternehmen.
Hier geht es zurück zu den Anträgen.
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