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Informationen zur Parlamentsdebatte (Link: http://www.europarl.europa.eu/news/expert/infopress_page/019-68675-039-02-07-902-20100209IPR68674-08-02-2010-2010-false/default_de.htm)
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Der Europäische Rat hatte im November 2009 ein Abkommen mit den USA angenommen, nachdem europaweit von der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) gesammelte Bankdaten in die USA transferiert werden können.
Das Abkommen gilt seit dem 1. Februar 2010, muss nun aber ausgesetzt und neu verhandelt werden. Die Parlamentarier begründeten fraktionsübergreifend ihre Ablehnung vor allem mit Datenschutzerwägungen. Kritisiert wurde vor allem, dass Grundprinzipien wie die Verhältnismäßigkeit und Zweckgebundenheit verletzt würden. Auch sei keine zeitliche Limitierung der Speicherung geregelt. Außerdem hätten Kunden europäischer Banken keinen effektiven Rechtsschutz vor US-amerikanischen Gerichten. Notwendig sei auch eine präzise Definition des Begriffs „Terrorismus”. Eine Datenweitergabe, die nur auf einem vagen Verdacht beruht, sei unzulässig.
Seit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon gilt die Grundrechtscharta der Europäischen Union auch für den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen. Art. 16 AEUV und Art. 8 der Grundrechtscharta gewähren auch ein Recht auf Schutz personenbezogener Daten.
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