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BaFin Rundschreiben Vergütungssysteme
(Datei, 53 KB) (Dokument-Nr.: 56524)
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat per Rundschreiben vom 22.12.2009 aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten formuliert. Nach den Planungen der Bundesregierung wird das Rundschreiben in 2010 durch eine Rechtsverordnung ersetzt werden, das entsprechende Gesetzgebungsvorhaben für die Rechtsverordnungsermächtigung soll Anfang des kommenden Jahres 2010 initiiert werden.
Die Regelungsbereiche der neuen Vergütungsregeln für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsunternehmen im Überblick:
... der Ausgestaltung der Vergütungssysteme;
... der Zusammensetzung, Aufgaben und organisatorischen Einbindung des Vergütungsausschusses;
... der Gesamtbeträge der Vergütungen bei Geschäftsleitern und solchen Mitarbeitern, die hohe Risikopositionen begründen können;
... des Gesamtbetrags der geleisteten bedeutenden vertraglichen Abfindungen.
Detaillierte Informationen zu den neuen Regeln finden Sie im Rundschreiben 22/2009 (BA) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht „Aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten”, das wir für Sie als Download bereit gestellt haben.
Hintergrund für den Erlass des Rundschreibens und rechtliche Einordnung:
Im April 2009 veröffentlichte das Financial Stability Board (FSB) Prinzipien für Vergütungssysteme ("Principles for Sound Compensation Practices" vom 02.04.2009). Die Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) vom 14.08.2009 diente u. a. auch der Umsetzung dieser internationalen Empfehlungen. Das FSB hat auf Wunsch der G 20 weitere Standards erarbeitet und diese Ende September 2009 veröffentlicht ("Principles for Sound Compensation Practices - Implementation Standards" vom 25.09.2009).
Die Nationalstaaten sind nun gehalten, die Standards sofort umzusetzen. Deutschland hat sich ebenfalls zu einer schnellen nationalen Umsetzung verpflichtet, so dass erheblicher regulatorischer Anpassungsbedarf besteht.
Die neuen Standards sollen in 2010 in eine Rechtsverordnung überführt werden (Vergütungs-Verordnung). Da die Umsetzung einer Verordnung einschließlich der dafür erforderlichen Verordnungsermächtigung im Gesetz jedoch Zeit beansprucht, ist mit Blick auf den Umsetzungsdruck eine "Zwischenlösung" erforderlich.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat deshalb die Standards des FSB bzw. die geplanten Richtlinienvorgaben (Entwurf zur Änderungsrichtlinie der Bankenrichtlinie, sog. "Änderungsrichtlinie") zunächst in einem separaten Rundschreiben zusammengefasst, das die künftige Verordnung faktisch vorwegnimmt.
Bis zur Veröffentlichung der "Vergütungs-Verordnung" in der ersten Jahreshälfte 2010 wird das Rundschreiben maßgeblich sein, dessen "materieller Kern" in die geplante Verordnung überführt werden wird.
Die Institute müssen laut BaFin nicht befürchten, dass die spätere Verordnung inhaltlich von dem Rundschreiben abweichen wird - vorbehaltlich weiterer internationaler Entwicklungen.
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