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ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE

Auftragsberatung in der Handelskammer Hamburg

In unserer Handelskammer besteht seit 1952 die Auftragsberatungsstelle, die bis Ende 1996 in Vereinsform geführt wurde. Sie hat die Aufgabe, Hamburger Unternehmen aus Industrie, Handel, Verkehr, Dienstleistungen und Handwerk an öffentliche Aufträge heranzuführen. Die Aufgaben gliedern sich in:

Beratung von Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern
Wir geben Informationen zu Ausschreibungsdatenbanken, Bezugsquellen für Vorschriften, Anschriften von öffentlichen Auftraggebern, Vergabekammern, führen allgemeine Beratungen zur Anwendung von Landes-, Bundes- und EU-Richtlinien für Lieferungen und Dienstleistungen durch (z. B. zur Einreichung von Nachweisen) und beraten Beschaffungsstellen zu Benennungsersuchen an unsere Auftragsberatungsstelle. Auftraggeber können ihre Anfrage mittels des Zubenennungsformulars an uns richten (siehe unter Downloads).

Führen einer Bieterdatei, in die sich Hamburger Unternehmen, die sich für öffentliche Aufträge interessieren, kostenlos über einen Erfassungsbogen eintragen lassen können (siehe unter Downloads). Diese wird vor allem für die Benennung gegenüber öffentlichen Stellen und zur Einladung zu unseren Veranstaltungen genutzt.

Benennung von angebotsbereiten Unternehmen auf Anfragen staatlicher Stellen für deren beschränkte Ausschreibungen, freihändige Vergaben und Markterkundungen, überwiegend über Lieferungen und Dienstleistungen. Anfragen staatlicher Stellen können über einen Erfassungsbogen gestellt werden (siehe unter Downloads).

Wichtige Anfrager:

Aus Hamburg: Einzelne Behörden, Bezirksämter, einzelne Schulen und Berufsschulen, Berufsgenossenschaften, Deutscher Wetterdienst, Feuerwehr, fördern & wohnen, Berufsförderungswerk, Wasser- und Schifffahrtsamt, Hamburg Port Authority, BKK Mobil Oil, Kreiswehrersatzamt, Internationaler Seegerichtshof.

Aus den Bundesländern: Länderministerien, Landesämter und -anstalten, Forschungseinrichtungen, Kreiswehrersatzämter, Bundeswehr-Dienstleistungszentren (ehemals: Standortverwaltungen).

Ausnahme: Hamburger Behörden
Dort ist eine Registrierung des Unternehmens für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben erforderlich, und zwar

  • für Lieferungen und Dienstleistungen bei der Finanzbehörde
  • für Bauleistungen und (teilweise) Lieferungen bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU).

Ein Verzeichnis der Finanzbehörde und weiterer zentraler Beschaffungsstellen mit Ansprechpartnern und Produkten und einen Link zu den Ausschreibungen der BSU und weiterer Beschaffer in Hamburg und in den norddeutschen Bundesländern finden Sie auf der Ausschreibungsplattform der Hamburger Behörden.

Durchführung von Veranstaltungen
Unsere Handelskammer führt mehrmals jährlich Informationsveranstaltungen zu den Themen "Öffentliche Aufträge" und "Vergaberecht" für Lieferungen und Dienstleistungen nach der VOL durch. Die Termine finden Sie im Ordner "Veranstaltungen" unter Downloads.

Präqualifizierung (PQ-VOL)
Wir bieten Hamburger Unternehmen die Präqualifizierung für Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) an. Hierzu werden die regelmäßig von den Beschaffern geforderten Standardnachweise der Bieter in einem bundesweiten Register hinterlegt, die Unternehmen erhalten ein für ein Jahr gültiges Zertifikat. Diesen Service bieten wir im Nordverbund in Zusammenarbeit mit der Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e. V. an.

Erstberatung durch Rechtsanwälte
Wir bieten Hamburger Unternehmen ab 2013 die kostenlose vergaberechtliche Erstberatung durch Hamburger Rechtsanwälte an. Die Beratungen finden einmal im Monat in unserer Handelskammer statt. Anmeldungen sind per E-Mail oder Telefax möglich. Näheres lesen Sie im Flyer unter Downloads. Nutzen Sie das neue Angebot!

Nähere Informationen zu den einzelnen Angeboten für Bieter und Beschaffer finden Sie unter Downloads.

 
 

DOKUMENT-NR. 4853

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