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AUFTRAGSBERATUNG

Präqualifizierung im Liefer- und Dienstleistungsbereich - ein Service unserer Handelskammer seit 2010

Die Präqualifizierung wurde im Rahmen der Modernisierung des Vergaberechts in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB § 97 Abs. 4 a) und in die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A § 6 Abs. 4) aufgenommen. Danach können alle Vergabestellen in Deutschland die Präqualifizierung anstelle von Einzelnachweisen anerkennen.

Die Auftragsberatungsstelle unserer Handelskammer bietet den Hamburger Unternehmen den Service der Präqualifizierung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (PQ-VOL) seit 2010 an. Die PQ-VOL ist geeignet für Unternehmen, die mehrmals im Jahr Lieferungen oder Dienstleistungen gegenüber öffentlichen Auftraggebern anbieten.

Vorteile

Unternehmen

  • müssen nicht mehr bei jedem Vergabeverfahren die Einzelnachweise erneut beibringen (Zeitersparnis)
  • werden nicht mehr ausgeschlossen wegen fehlender oder nicht aktueller Nachweise (bessere Chancen auf Gewinnung öffentlicher Aufträge)

Auftraggeber

  • müssen nicht mehr alle Einzelnachweise prüfen, sondern finden die Bestätigung, dass die Standardnachweise vorliegen, durch das Zertifikat (Zeitersparnis)
  • müssen nicht mehr so viele Angebote wegen fehlender oder nicht aktueller Nachweise ausschließen, d. h. Anzahl der gültigen Angebote steigt (mehr Wettbewerb und Kostenersparnis)
  • müssen Ausschreibungen seltener wegen zu weniger Angebote aufheben

Hinweis: Die o. g. Präqualifizierung gilt nur für öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach der VOL. Für Unternehmen, die sich überwiegend an öffentlichen Bauaufträgen beteiligen, empfiehlt sich die (zusätzliche) Präqualifizierung nach der VOB (PQ-VOB) über die Homepage des PQ-Vereins.

So funktioniert die PQ-VOL:
Die Unternehmen legen einmal jährlich definierte Einzelnachweise in einer PQ-Stelle vor und erhalten nach positiver Prüfung ein für ein Jahr gültiges Zertifikat als Urkunde und in elektronischer Form. Alle präqualifizierten Unternehmen werden von den regionalen PQ-Stellen in die bundesweite Präqualifizierungsdatenbank geladen. Die öffentlichen Auftraggeber haben – nach Eingabe des jeweiligen Unternehmenscodes – einen direkten Zugriff auf die zertifizierten betriebsspezifischen Nachweise und Dokumente. Die Präqualifizierung wird im Nordverbund für uns vorgenommen von der Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e. V., Schwerin. Der Ersteintrag in das PQ-Register kostet 180 Euro zzgl. MWSt, jede Verlängerung 130 Euro zzgl. MWSt.

Anlaufstelle für die Erstberatung und die Einreichung der erforderlichen Nachweise (ausgefüllter Antrag, ausgefüllter Formularsatz und einzureichende Nachweise):

Auftragsberatungsstelle unserer Handelskammer
Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg, Zimmer 53 (Erdgeschoss)
Tel.: 36138-265, Ansprechpartnerin: Maren Semisch

Den Antrag, den Formularsatz, Merkblätter und einen Flyer finden Sie unter Downloads.

 
 

DOKUMENT-NR. 57502

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