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AUFTRAGSBERATUNG

Berliner Appell zur öffentlichen Beschaffung

In Berlin trafen sich Anfang Juni 2011 Vertreter von Großunternehmen, öffentlichen Auftraggebern und Verwaltungsexperten zu einem Werkstattgespräch zur Beschaffungsoptimierung. Denn abgesehen vom Vergaberecht können die Ziele privater und öffentlicher Beschaffungsaktivitäten durchaus verglichen werden. Auf Einladung der D&B Deutschland GmbH und des Behörden Spiegels wurden die Kriterien einer modernen Beschaffung diskutiert. Dabei kristallisierte sich heraus, dass Verwaltungen gerade durch einen nachhaltigen Einkauf haushaltswirksame Vorteile realisieren können. Angesichts der schwierigen Haushaltslage sollte ein nationaler Aktionsplan zur öffentlichen Beschaffung ins Leben gerufen werden, der eine umfassende Reform zum Gegenstand hat.

Obwohl die von der Beschaffung zu verantwortenden Mittel einen beachtlichen Anteil der Haushaltsmittel ausmachen, habe der Einkauf nicht die Bedeutung auf politischer und Leitungsebene erlangt, der dieser Verantwortung gerecht wird. Es sei daher notwendig, in einem Aktionsplan festzulegen, dass bei den öffentlichen Auftraggebern strategische Einkaufsorganisationen zu schaffen seien und die institutionelle Bedeutung der öffentlichen Beschaffung gestärkt werden solle.

Als Ergebnis des Werkstattgesprächs wurden folgende Thesen aufgestellt:

These 1: Ungenutztes Potenzial im öffentlichen Einkauf heben: Die öffentliche und private Beschaffung bietet ein enormes, noch nicht ausgeschöpftes Potenzial zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Qualität.

These 2: Ehrliche Bestandsaufnahme durchführen: Welche Ergebnisse der öffentliche Einkauf und das Vergaberecht in der Verwaltungspraxis erzeugen ist vielfach unbekannt. Es ist daher dringend geboten, im Stil der PISA-Studie eine ehrliche Bestandsaufnahme durchzuführen.

These 3: Aktionsplan Beschaffung ins Leben rufen: Angesichts der schwierigen Haushaltslage sollte ein nationaler Aktionsplan zur öffentlichen Beschaffung ins Leben gerufen werden, der eine umfassende organisatorisch-inhaltliche Reform zum Gegenstand hat.

These 4: Berufsbild eines öffentlichen Einkäufers entwickeln: Das Berufsbild des öffentlichen Einkäufers muss dringend verändert werden, um eine Zentrierung auf die Anwendung rechtlicher Regeln durch eine einkaufsfachliche Verbreiterung und Vertiefung des Aufgabenspektrums zu überwinden. Den Beschäftigten sind dazu geeignete Qualifizierungsprogramme anzubieten.

These 5: Reform des Vergaberechts unter dem Leitbild der Wirtschaftlichkeit in Angriff nehmen: Ohne Abstriche bei Diskriminierungsfreiheit und Korruptionsbekämpfung sollte das Vergaberecht so reformiert werden, dass die mit ihm verfolgten Zwecke tatsächlich erreicht und strategische Arbeitsweisen im öffentlichen Einkauf ermöglicht werden. Die Reform sollte unter dem Leitbild stehen: Der Staat soll wirtschaftlich einkaufen.

These 6: Austausch mit Einkäufern des privaten Sektors fördern: Öffentliche Beschaffung und Beschaffung in der Privatwirtschaft verbindet mehr als sie trennt. Der Erfahrungsaustausch zwischen beiden Sektoren muss in Gang kommen. Dazu ist es wünschenswert, dass öffentliche und private Einkäufer gemeinsam ausgebildet und qualifiziert werden und in beiden Sektoren vergleichbare Beschäftigungsmöglichkeiten finden können.

Der komplette Text des Berliner Beschaffungsappells kann auf der Internetseite des Behördenspiegels abgerufen werden.

 
 

DOKUMENT-NR. 91966

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