In die Vergabeverordnung (VgV) wurden Regelungen zur Energieeffizienz und zu Zuschlagskriterien für Straßenfahrzeuge aufgenommen. Die erneut novellierte VgV ist im BGBl. I, 1724 veröffentlicht und gilt seit 20. August 2011.
Wesentlicher Inhalt der Änderung ist die Umsetzung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge. Der Energieverbrauch und die Umweltauswirkungen der Fahrzeuge sollen bei der Beschaffung berücksichtigt werden. Dies kann entweder in der Leistungsbeschreibung erfolgen oder bei den Zuschlagskriterien. Für die Ermittlung der Wertungen wird in Anlage 3 zur VgV (Anhang 5 zur SektVO) eine Methode zur Berechnung zur Verfügung gestellt, während Anlage 2 zur VgV (Anhang 4 zur SektVO) Daten für die Berechnung der über die Lebensdauer der Fahrzeuge anfallenden externen Kosten enthält.
Zuvor: Die Verordnung zur Änderungen der VgV und der SektVO vom 9. Mai 2011 wurde im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 21 vom 11. Mai 2011 veröffentlicht.
In einem Erlass vom 13. Dezember 2011 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) für den Bundeshochbau auf das Inkrafttreten der „Vierten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge“ hingewiesen.
Unter Downloads finden Sie den Bundesratsbeschluss, die Verordnung zur Änderung von VgV und SektVO, die Texte von VgV 2011 und SektVO 2011 und den Erlass des BMVBS.