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VERGABERECHT

Thüringen: Vergabeplattform seit 1. Februar 2011 in Betrieb

Die Thüringer Vergabeplattform läuft seit dem 1. Februar 2011 online. Verpflichtend ist sie für alle Landesauftraggeber, eine Nutzungsoption haben die kommunalen Einrichtungen. Die Vergabeplattform ist für die öffentliche Hand als auch für ausschreibungsinteressierte Unternehmen kostenfrei. Angebunden ist die Thüringer Vergabeplattform an das Portal des Bundes. Das heißt, Ausschreibungen der öffentlichen Hand in Thüringen sind sowohl auf der neuen Vergabeplattform als auch über das bundesweite Ausschreibungsportal zu finden.

Durch das Thüringer Vergabegesetz (ThrVgG) gibt es nun seit dem 1. Mai 2011 auch eine rechtliche Grundlage für die Vergabeplattform in Thüringen.

Am 1. Mai 2011 trat das Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz - ThürVgG) vom 18. April 2011 in Kraft. Damit wird die öffentliche Beschaffung von Bauleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von über 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) und von Liefer- und Dienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von über 20.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) im Freistaat gesetzlich geregelt.

Das ThürVgG finden Sie unter Downloads.

 
 

DOKUMENT-NR. 92032

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