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VERGABERECHT

Ausschreibungspflicht für Integrationsfachdienste?

Mit den Argumenten für und gegen eine Ausschreibungspflicht für Integrationsfachdienste zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben beschäftigten sich die geladenen Sachverständigen bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 4. Juli 2011 im Deutschen Bundestag. Zugrunde lagen der Antrag der SPD-Fraktion "Ausschreibungspflicht für Leistungen der Integrationsfachdienste stoppen - Sicherstellung von Qualität, Transparenz und Effizienz" (17/4847) sowie der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Alternativen zur öffentlichen Ausschreibung für Leistungen der Integrationsfachdienste ermöglichen" (17/5205).

Dabei verteidigte sich Thomas Albrecht von der Bundesagentur für Arbeit gegen Kritik, die Auswahl von Anbietern zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt erfolge bei Ausschreibungen hauptsächlich über den Preis. "Bei der Ausarbeitung der Vergabeunterlagen stehen die Qualitätskriterien im Vordergrund", betonte Albrecht. Zwar werde der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Anbietern hart geführt, doch nur ein Drittel der Zuschläge sei an die günstigsten Anbieter gegangen. Außerdem sei vor jeder Ausschreibung eine Anhörung von Vertretern der einzelnen Fachverbände fester Bestandteil des Prozederes.

Die weiteren Inhalte der Debatte finden Sie auf der Homepage des Bundestages.

Quelle: Deutscher Bundestag 

 
 

DOKUMENT-NR. 93076

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