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Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern
(PDF, 57 KB) (Dokument-Nr.: 96926)
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Link zum Vergabegesetz (Link: http://mv.juris.de/mv/gesamt/VgG_MV.htm#VgG_MV_P2)
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Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat am 29. Juni 2011 das "Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern – VgG M-V)" beschlossen. Das Gesetz wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern am 15. Juli 2011 verkündet.
Ziel des Gesetzes ist es, den bereits bestehenden Verwaltungsvorschriften und Erlassen im Land sowie den nationalen Vergaberegeln durch eine formalgesetzliche Regelung umfassende Geltung zu verschaffen. Es soll zur Fehlervermeidung beitragen und bestimmt unter anderem ein Zuschlagsverbot auf Angebote mit einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis, eine Tariftreue für Auftragnehmer im Bereich des SPNV und ÖPNV und eine schriftliche Informations- und Wartepflicht für Auftraggeber - sieben Kalendertage vor einem beabsichtigten Zuschlag.
Das Gesetz ist seit dem Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft und bis zum 31. Dezember 2016 befristet und für Sie unter Downloads eingestellt.
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