Die Vereinfachung des Vergaberechts im Rahmen des Konjunkturpakets II der Bundesregierung hat sich bewährt. Das ist das zentrale Ergebnis eines vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in Auftrag gegebenen Gutachtens von Mai/September 2011.
Die Evaluierung sollte eine Wirkungsanalyse der Vereinfachungsregeln mit dem Schwerpunkt im Bereich der Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen erstellen und umfasste folgende Fragestellungen: Sind aufgrund der Vereinfachungsregeln Beschleunigungseffekte eingetreten?; Wie hat sich die Markt- und Wettbewerbsstruktur entwickelt?; Haben die Vereinfachungsregelungen zu Wirtschaftlichkeitseffekten geführt?; Wie haben sich die Preise für öffentliche Aufträge entwickelt?; Wirkt sich die Veröffentlichung von Vergaben öffentlicher Aufträge auf die Transparenz des Verfahrens aus?; Wird innovationsorientierter beschafft?
Fazit des Gutachtens: Die vereinfachten Vergaberegeln in 2009 und 2010 wurden von den befragten öffentlichen Auftraggebern überwiegend positiv angenommen. Der überwiegende Anteil der Befragten bestätigte einen positiven Effekt in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit der Auftragsvergaben (Dauer und Kosten). Von den Unternehmen, die öffentliche Aufträge nach den Vereinfachungsmaßnahmen erhielten, wurde dies ebenso wahrgenommen. "Hoflieferantentum" oder Transparenzeinbußen sind nach Einschätzung der Betroffenen nicht eingetreten.
Das Gutachten und die Pressemitteilung des BMWi finden Sie im Internet. .
Demgegenüber kommt der Bundesrechnungshof (BRH) in einer Untersuchung, die sich auf Liefer- und Dienstleistungsaufträge beschränkt, zu einem völlig anderen Ergebnis: Die Vergaberechtslockerungen hätten zu Einschränkungen des Wettbewerbs und der Transparenz geführt, die in keinem angemessenen Verhältnis zu ihren wenigen Vorteilen stünden. Dabei hätten fehlende Vergleichszahlen einen konkreten Vorher-Nachher-Vergleich erschwert.
Der BRH hält es daher “für sachgerecht, dass der Bund die Vergaberechtslockerungen nicht verlängert hat”. Zu einem späteren Zeitpunkt will sich der BRH auch zum Bereich der Bauleistungen und freiberuflichen Leistungen äußern, da die Prüfungen hierzu noch nicht abgeschlossen seien.
Quelle: Vergabeblog