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VERGABERECHT

VOB/A: Abschnitte 2 und 3 neu gefasst

Am 2. Dezember 2011 wurden der zweite und dritte Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) im Bundesanzeiger veröffentlicht (2. Dezember 2011, S. 4270 und Beilage Nr. 182a). Der zweite Abschnitt regelt die Vergabe von Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte. Welche konkrete Fassung des zweiten Abschnittes anzuwenden ist, richtet sich allerdings nach der Vergabeverordnung VgV. Gemäß der VgV ist derzeit noch der zweite Abschnitt der VOB/A in der Fassung 2009 anzuwenden. Voraussichtlich soll die VgV im Frühjahr 2012 geändert werden. Erst dann darf der am 2. Dezember 2011 veröffentlichte 2. Abschnitt tatsächlich angewendet werden. Der dritte Abschnitt der VOB/A soll die Vorgaben der Richtlinie 2009/81/EG für Vergaben in den Bereichen von Verteidigung und Sicherheit umsetzen. Allerdings soll als Grundlage dafür eine eigenständige Vergabeverordnung für den Bereich von Verteidigung und Sicherheit geschaffen werden. Auch hier gilt: Bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung darf der neue dritte Abschnitt nicht angewendet werden.

Die geänderten Abschnitte 2 und 3 der VOB/A in der Beilage zum Bundesanzeiger vom 2. Dezember 2011 finden Sie unter Downloads.

Texte zur öffentlichen Bauauftragsvergabe finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bau, Verkehr und Stadtentwicklung (BMVBS).

 
 

DOKUMENT-NR. 97738

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