Die Länder Rheinland-Pfalz, Bremen, Berlin und Brandenburg beantragten beim Bundesrat eine Entschließung zur Verhinderung des Marktzugangs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit (Drucksache 309/10 vom 28. Juni 2010). Die Länder haben mit ihrem Beschluss in der Bundesratsitzung am 9. Juli 2010 die Bundesregierung gebeten, sich verstärkt international für eine Umsetzung des Verbots der schlimmsten Formen der Kinderarbeit einzusetzen.
Die Bundesregierung solle ebenso prüfen, inwieweit auf Ebene der WTO künftig geeignete Maßnahmen zur Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit getroffen werden können. Die Länder wiesen in der Sitzung auch darauf hin, dass nach Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen weltweit immer noch 165 Millionen Kinder zwischen fünf und 14 Jahren unter ausbeuterischen und sklavenähnlichen Bedingungen arbeiten müssen. Dies beeinträchtige ihre physische und psychische Entwicklung in erheblichem Maße.
In Ausschreibungen wird die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen bei der Herstellung von Produkten, die für den Export nach Deutschland bestimmt sind, gefordert. Dies wurde dadurch möglich, dass im Vergaberecht jetzt zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden können, die insbesondere auch soziale Aspekte (§ 97 Abs. 4 GWB) betreffen.
Zur Bundesratsempfehlung gibt es eine Anfrage aus dem Bundestag an die Bundesregierung vom 7. Juli 2011.
Den Beschluss des Bundesrats, die Anfrage des Bundestags und die Umsetzung im Vergabegesetz in Hamburg finden Sie unter Downloads.