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Erlass BMVBS
(PDF, 128 KB) (Dokument-Nr.: 44505)
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Homepage BMVBS (Link: http://www.bmvbs.de/DE/BauenUndWohnen/Bauwesen/Bauauftragsvergabe/bauauftragsvergabe_node)
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Am 14. September 2007 trat das „Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (MEG II)” in Kraft, das auch eine Neuregelung zur Einholung von Gewerbezentralregisterauszügen in Bauvergabeverfahren von Bundeseinrichtungen vorsieht (siehe Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 47 vom 13. September 2007, Seite 2246 ff).
Bis zu dem Zeitpunkt waren anbietende Unternehmen bei allen Vergabeverfahren für öffentliche Bauaufträge des Bundes verpflichtet, einen aktuellen Gewerbezentralregisterauszug zum Nachweis ihrer Zuverlässigkeit vorzulegen. Durch die Gesetzesänderung genügt hierfür jetzt eine Eigenerklärung des Bieters bei Abgabe des Angebots. Die Vergabestelle des Bundes hat aber auch die Möglichkeit, statt der Eigenerklärung - oder zusätzlich - selbst eine Auskunft aus dem Register zu holen. Hintergrund sind Artikel 4 a und 21 a MEG II, durch die das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz und das Arbeitnehmer-Entsendegesetzes geändert wurden.
Den Erlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hierzu und zur Änderung des Vergabehandbuches Bau finden Sie unter Downloads.
In den meisen Bundesländern gilt inzwischen auch die Regelung, das statt des Auszugs aus dem Gewerbezentralregiser eine Eigenerklärung des Bieters möglich ist.
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